Festpreis bei Taxis in Frankfurt eingeführt

Änderungsverordnung zur Erfassung der Festpreisfahrten seit 14. Januar 2025 in Kraft
Die Stadt Frankfurt am Main hat einen neuen Taxentarif verfügt, der seit dem 18. Dezember 2024 in Kraft ist. Dieser ermöglicht unter anderem, vor Fahrtantritt einen Festpreis zu vereinbaren. Der Festpreis gilt nur für Fahrten auf vorherige Bestellung mit vereinbartem Abfahrts- und Zielort. Die vorherige Bestellung kann telefonisch oder unter Verwendung einer sogenannten Vermittlungs-App erfolgen.
Nun wurde Paragraph 3 Absatz 5 der Taxenverordnung zum Dienstag, 14. Januar 2025, noch einmal geändert, um die Registrierung der Festpreisfahrten für die Taxiunternehmen zu vereinfachen. So sind Festpreisfahrten bis zum 31. Dezember 2025 ausschließlich über digitale Fahrtenbücher zu erfassen. Erst ab dem 1. Januar 2026 müssen diese über die Taxameter erfasst werden.
Der vereinbarte Festpreis beträgt mindestens 2,40 Euro und höchstens vier Euro je Kilometer. Ein Grundpreis ist nicht zu zahlen. Unabhängig von den Festpreisfahrten gelten die im Taxentarif festgesetzten Beförderungsentgelte bei der Fahrt nach Taxameter in Form eines Grundpreises von vier Euro, einem Preis pro Kilometer von 2,40 Euro, sowie einer Vergütung für Wartezeit in Höhe von 38 Euro pro Stunde. Fahrgäste können jetzt wählen, ob sie den angebotenen Festpreis annehmen oder die Fahrt wie gewohnt über das Taxameter abrechnen lassen.

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