Luftfrachtsicherheit: Die sichere Lieferkette
Die nachfolgenden Informationen richten sich vorrangig an Unternehmen im Bezirk der IHK Frankfurt am Main, die selbst Luftfracht versenden, sowie an Logistikdienstleister, die ihre Geschäftstätigkeit auf den Bereich Luftfrachtsicherheit ausweiten möchten.
Luftfrachtsicherheit
Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs müssen Passagiere und ihr Gepäck bekanntermaßen sicherheitsüberprüft werden, bevor sie an Bord eines Luftfahrzeuges gelangen dürfen. Das gleiche gilt auch für Luftfracht, die etwa zur Hälfte in reinen Frachtmaschinen und zur anderen Hälfte in den Frachträumen von Passagiermaschinen transportiert wird. Ziel der Kontrollen ist, dass keine gefährlichen Gegenstände, wie beispielsweise Sprengsätze, in das Luftfahrzeug gelangen können.
Die sichere Lieferkette
Am Luftfrachttransport sind in der Regel mehrere Akteure beteiligt, angefangen vom Versender (z.B. produzierendes Unternehmen) über Speditionen und Bodenabfertigungsdienstleister bis zu den Luftfahrtunternehmen. Zum Schutz vor äußeren Eingriffen ist es erforderlich, dass möglichst alle Beteiligten bestimmte Sicherheitsstandards einhalten.
Luftfrachtsendungen werden üblicherweise nicht erst unmittelbar vor dem Einladen ins Flugzeug überprüft, sondern bereits auf dem Weg dorthin. Die Sicherheitsüberprüfung kann bei einem Transportunternehmen erfolgen, das als sogenannter reglementierter Beauftragter zertifiziert ist, oder bereits zuvor, direkt beim Hersteller, sofern dieser als sogenannter bekannter Versender zertifiziert ist. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Luftfrachtsendung als sicher deklariert wurde, dürfen nur noch Unternehmen mit der Fracht in Berührung kommen, die aufgrund einer entsprechenden Zulassung als sicher gelten. Alle diese als sicher zertifizierten Unternehmen bilden nun die sogenannte sichere Lieferkette.
Akteure entlang der sicheren Lieferkette
Die vorgenannten Zertifizierungen erfolgen durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig. Es gibt verschiedene Zulassungen entlang der Transportkette, je nach Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens:
Antragstellung und Zertifizierung
Die Zertifizierung bzw. Zulassung als Teilnehmer der sicheren Lieferkette muss beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige Amtshandlung, für die das Luftfahrtbundesamt eine Gebührenverordnung herausgibt. Die Zulassung ist für maximal fünf Jahre gültig.
Das Antragsverfahren ist in allen Fällen ähnlich und besteht im Groben aus den folgenden Schritten:
- Antrag stellen
- Sicherheitsbeauftragte/n benennen, überprüfen und schulen
- Sicherheitsprogramm erstellen
- Personal mit Zugang zu Luftfracht überprüfen und schulen
- Abschließende Kontrolle vor Ort durch das Luftfahrtbundesamt
Schulungen
Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Personal werden von privaten Unternehmen angeboten und müssen von einem dafür zugelassenen Ausbilder durchgeführt werden. Weder das Luftfahrt-Bundesamt noch die IHK Frankfurt am Main bieten solche Schulungen an.
Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Grundlegende Voraussetzung für die Luftfrachtsicherheit ist, dass alle Personen vertrauenswürdig sein müssen, die mit Luftfracht in Berührung kommen oder in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten. Dazu muss der Arbeitgeber eine behördliche Überprüfung jeder einzelnen betroffenen Person beantragen. Im Rahmen dieser sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung wird festgestellt, ob eine Person in der Vergangenheit bereits negativ aufgefallen ist und ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte. Die Überprüfung erfolgt über eine Abfrage bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder, beim Generalbundesanwalt, beim Bundesgerichtshof (Bundeszentralregister) und - wenn sich daraus Zweifel an der Zuverlässigkeit ergeben - auch beim Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, den Strafverfolgungsbehörden sowie gegebenenfalls den Ausländerbehörden. Wenn sich aus dieser Überprüfung keine Bedenken ergeben, wird für diese Person eine für fünf Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt.
Für diese Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind die Luftsicherheitsbehörden der Bundesländer zuständig, genauer gesagt die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Hauptsitz des Unternehmens liegt. Bei bekannten Versendern, reglementierten Beauftragten und zugelassenen Transporteuren ist dafür der Hauptsitz laut Handelsregistereintrag (HRB) des jeweiligen Unternehmens relevant.
Anträge für das eigene Personal sowie Anträge für das Personal von Dienstleistern und Subunternehmern können nur über die Luftsicherheitsbeauftragten der jeweiligen bekannten Versender, reglementierten Beauftragten und zugelassenen Transporteure gestellt werden. Für Unternehmen mit Hauptsitz im Bezirk der IHK Frankfurt am Main ist die Luftsicherheitsbehörde Hessen im Polizeipräsidium Frankfurt am Main zuständig. Diese bearbeitet die Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
Weitere Informationen zum Thema Luftfrachtsicherheit
- Detaillierte Informationen zur Luftsicherheit beim Luftfahrt-Bundesamt (Link: https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/Luftsicherheit_node.html)
- Luftsicherheitsgesetz (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/BJNR007810005.html)