Fahrverbote in Frankfurt am Main
1. Umweltzone Frankfurt am Main
Fahrzeuge müssen mit der grünen Plakette gekennzeichnet sein, um in die Frankfurter Umweltzone fahren zu dürfen. Alle Diesel-Fahrzeuge ab Euronorm 4 und können die grüne Plakette beantragen, Benziner bereits mit der Euronorm 1. Lediglich noch ältere Diesel-Fahrzeuge (Euronormen 1-3) dürfen nicht in die Umweltzone Frankfurt einfahren, in Ausnahmefällen können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Darüber hinaus gibt es keine Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Euronormen 4-6 in Frankfurt, die im Rahmen der Luftreinhaltung diskutiert wurden.
Diesel-Fahrverbot für Euro 4-5 in Frankfurt möglich, aber unwahrscheinlich
In Frankfurt am Main kann es in Abhängigkeit der NO2-Belastung zu einem Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Euronormen 4 und 5 in einzelnen Straßen kommen. Der Luftreinhalteplan des Landes Hessen für Frankfurt vom September 2020 sieht folgenden Mechanismus vor:
Sofern der Grenzwert von 40 ug/m³ Stickstoffdioxid über den Zeitraum eines Jahres überschritten wird, sollen Fahrverbote für ältere Diesel- und Benzinfahrzeuge in der Frankfurter Innenstadt angeordnet werden. Aufgrund der bisher geringen Schadstoffwerte wird jedoch nicht mit einem Fahrverbot gerechnet.
Betroffene Fahrzeuge und Gebiete im Falle einer Umsetzung
Im Falle einer Überschreitung des Schwellenwerts sollen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge mit den Euronormen 4-5 und Benziner mit den Euronormen 1-2 gelten.
Im Falle einer Überschreitung des Schwellenwerts sollen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge mit den Euronormen 4-5 und Benziner mit den Euronormen 1-2 gelten.
Messwerte werden alle drei Monate überprüft
Ob tatsächlich ein Fahrverbot angeordnet wird, wird jedes Quartal neu entschieden. Entscheidend dabei sind die gemessenen Schadstoffwerte der letzten 12 Monate. In den vergangenen Jahren wurden die Grenzwerte nicht überschritten, gleichzeitig werden jedes Jahr geringere Schadstoffwerte gemessen.
Ob tatsächlich ein Fahrverbot angeordnet wird, wird jedes Quartal neu entschieden. Entscheidend dabei sind die gemessenen Schadstoffwerte der letzten 12 Monate. In den vergangenen Jahren wurden die Grenzwerte nicht überschritten, gleichzeitig werden jedes Jahr geringere Schadstoffwerte gemessen.
2. Fragen und Antworten
Wird es Diesel-Fahrverbote in Frankfurt am Main geben?
Das hängt nun davon ab, ob die NO2-Grenzwerte künftig überschritten werden. In den Jahren 2022 und 2021 sind die Schadstoffbelastungen deutlich zurückgegangen, die Grenzwerte wurden eingehalten. Aktuell wird daher nicht mit weiteren Diesel-Fahrverboten gerechnet.
Wird es Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen geben, wenn ein Fahrverbot kommt?
Für Gewerbebetriebe, die in den betroffenen Straßen ansässig sind, gilt pauschal eine Ausnahme für 6 Monate.
Betriebe mit Sitz außerhalb der betroffenen Straßen müssten dagegen eine individuelle Ausnahmegenehmigung beantragen. Hier sind die Hürden recht hoch: Unternehmen müssen unter anderem
- durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle nachweisen lassen, dass das Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann.
- durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs zu einer Existenzgefährdung führen würde.
Wie würde das Verbot kontrolliert?
Es ist derzeit vollkommen unklar, ob kurzfristig wirksame Kontrollen erreicht werden können. Eine Möglichkeit besteht in der Aufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens und der Kontrolle der hinterlegten Fahrzeugdaten. Wahrscheinlich ist, dass Polizei und Ordnungsämter zunächst über Stichproben durch Sichtung der Fahrzeugpapiere prüfen müssen, ob sich die Fahrer an die Vorgaben halten.
Für welche Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit einer Hardware-Nachrüstung?
Nach Angaben des hessischen Kraftfahrzeuggewerbes und des ADAC sind viele ältere Dieselfahrzeuge mit Euro 5 technisch so nachzurüsten, dass der Stickoxidwert auf Euro-6-Niveau zu verbessern ist. Die Kosten liegen Experten zufolge zwischen 1.500 und 3.000 Euro je Motor. Die Hersteller Daimler und VW (jeweils mit Untermarken) übernehmen die Kosten für eine Nachrüstung vollständig. Die Liste mit zertifizierten Nachrüstsystemen und Fahrzeugklassen kann auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes eingesehen werden.
Die Förderung zur Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen wurde beendet. Die Liste mit zertifizierten Nachrüstsystemen und Fahrzeugklassen kann auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes eingesehen werden.
Ist ein Software-Update möglich?
Eine gewisse Reduzierung des Stickoxidausstoßes ist möglich, nach Ansicht von Experten reicht sie aber nicht aus, um die Stickoxidwerte auf Euro-6-Niveau zu heben.
3. Position der IHK Frankfurt am Main
Die IHK Frankfurt am Main sowie weitere IHKs haben in Pressemeldungen ausführlich zum Thema Fahrverbote Stellung genommen.
Die Vollversammlung der IHK Frankfurt am Main hat in ihrer Sitzung am 13.09.2018 die Resolution Luftqualität verbessern - Fahrverbote vermeiden verabschiedet. Darin fordert Sie das Land Hessen dazu auf, Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 05.09.2018 auszuschöpfen. Gleichzeitig adressiert die Resolution die Stadt Frankfurt, die bei einer möglichen Anordnung von Fahrverboten umfangreiche Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr einrichten soll. Zudem positioniert sich die IHK Frankfurt eindeutig zum Thema Hardware-Nachrüstung: Bund und Automobilindustrie müssen sich auf Hardwareumrüstung als effektivstes Mittel zur Luftreinhaltung verständigen und sich über die Finanzierung untereinander einigen.
Die IHK Frankfurt am Main fordert weiterhin seit langem den Ausbau des Bahnknotens Frankfurt, aber auch die Aufwertung des ÖPNV-Angebots insgesamt. Für eine Entlastung der Straßen besonders wichtige Projekte sind die Regionaltangente West, die Nordmainische S-Bahn sowie die Verlängerung der U2 zum Bad Homburger Bahnhof. Aber auch innerstädtische Projekte wie der angedachte Straßenbahnring, der Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheim und eine generelle Kapazitätsausweitung auf vielen Frankfurter Bus- und Straßenbahnlinien sind dringend notwendig. Auf kürzeren Strecken gilt das allerdings ebenso für den Radverkehr. Der Ausbau der Radinfrastruktur sowie andere innovative Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel die Belieferung mit Lastenrädern, ist dafür ebenfalls wichtig. Dazu kommen die zahlreichen geplanten Radschnellverbindungen, die auch auf weiteren Strecken den Umstieg vom Auto ermöglichen werden. Den zahlreichen aus dem Umland kommenden Einpendlern und den Frankfurter Auspendlern muss eine echte Alternative zum Auto geboten werden. Beim Ausbau der Alternativen zum Auto anzusetzen, halten die IHK Frankfurt für zielführender als Fahrverbote, denn der Wirtschaftsverkehr ist auch weiterhin auf die Straße angewiesen, und je weniger sich hier der Verkehr staut, desto weniger Abgase und desto effizienter die Belieferung.