Feinstaubplaketten in Frankfurt am Main
Seit 1. März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung schadstoffarmer Fahrzeuge in Kraft. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb).
Bei den Feinstaubplaketten gibt es drei verschiedene Versionen für die jeweiligen Schadstoffklassen. Die Plaketten sind kreisförmig mit einem Durchmesser von acht Zentimeter und erhalten je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Farben (rot, gelb, grün). Sie enthalten in schwarzer Schrift die Nummer der Schadstoffgruppe (2, 3, 4) sowie ein Schriftfeld, in dem das Kfz-Kennzeichen eingetragen wird. Für die Zuteilung der Plaketten gilt vereinfacht folgendes: Die rote Plakette erhalten Diesel-Pkw und Lkw nach Euro 2 bzw. Euro II-Norm. Sobald die Umweltzone eingerichtet ist, dürfen diese Fahrzeuge aller Voraussicht nach nicht mehr in die City fahren. Die gelbe Plakette gilt für Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 3 oder entsprechend nachgerüstetem PM1-Filter bzw. Lkw nach Euro III. Mit ihr ist ein Befahren der Frankfurter Innenstadt möglich. Die grüne Plakette gibt es für Benziner-Pkws mit geregeltem Kat oder moderne Dieselfahrzeuge nach Euro 4 sowie für Lkw mit Euro IV, Euro V und EEV. Auch Elektrofahrzeuge kriegen die grüne Plakette. Mit der grünen Plakette kommt man natürlich ebenfalls in die Innenstadt. Bei der Plakettenzuteilung gehen leer aus beispielsweise Diesel-Fahrzeuge nach Euro 1 oder schlechter bzw. Pkw mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator. Diese müssen "draußen bleiben".
Verbindliche Aussagen zur Frage, ob und welche Plakette dem Fahrzeughalter zusteht, können aber nur aufgrund der so genannten Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemacht werden. Nähere Informationen hierzu, auch zu den rechtlichen Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, finden sich auf den Internetseiten des Frankfurter Ordnungsamtes. Detaillierte Informationen hat die Stadt Frankfurt am Main auf ihrer Internetseite zum Thema Umweltzone zusammengefasst.
Die Feinstaubplaketten gibt es beim TÜV und bei allen Werkstätten und Händlern, die eine Abgassonderuntersuchung anbieten.
Adressen
In Frankfurt:
Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge
Ordnungsamt
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Ordnungsamt
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069 212-42334
Im Hochtaunuskreis:
Hochtaunuskreis
Führerschein und Kfz-Zulassung
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06172 999 0
bis@hochtaunuskreis.de
Im Main-Taunus-Kreis:
Kreisverwaltung des Main-Taunus-Kreises Kfz-Zulassungs-/Fahrerlaubnisbehörde
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192-2050