Betrieblicher Versicherungsschutz

I. Einführung

Um Risiken, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, ob freiberuflich oder gewerblich, abzusichern, sollte im Vorfeld einer Existenzgründung eine "Risikoanalyse" durchgeführt werden. Dabei ist kritisch zu beleuchten, welche Versicherungen für den Existenzgründer tatsächlich notwendig sind und auf welche u. U. verzichtet werden kann. Die an dieser Stelle aufgeführten Informationen können dabei nicht die individuelle Beratung eines Versicherungsunternehmens, -maklers oder einer Agentur ersetzen, sondern sollen einen ersten Überblick über Risiken und Vorsorgemöglichkeiten geben.

II. Absicherung gegen zufällige, im Einzelfall ungewisse Ereignisse

Die Risiken bei einer selbständigen Tätigkeit lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:
  • existenzgefährdende Risiken z. B. Brand, Betriebsunterbrechnung etc.
  • finanzielle Risiken mit mittleren Auswirkungen z. B. kurzfristiger Produktionsausfall, Diebstahlschäden, Unfälle geringerer Schwere
  • und geringere Risiken z.B. Risiken, die den Existenzgründer im Schadensfall nur in begrenztem Maß belasten und durch eigene Mittel absicherbar sind.
Gerade durch Vorbeugung gegen einen Schadensfall, z. B. durch den Einbau einer Alarmanlage, können Beitragsnachlässe bei Versicherungsgesellschaften ausgehandelt werden. Auch die Kombination verschiedener Versicherungen zu Versicherungspaketen kann zu einer Kostenersparnis führen. Nicht vergessen werden darf die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung, einer Pflichtversicherung für Unternehmen, welche u. a. die Arbeitsunfälle von Angestellten absichert. Empfehlenswert ist, sich es, sich bei der Auswahl des individuellen Versicherungsschutzes kompetenten Rat einholen und dabei einen Angebotsvergleich vorzunehmen.

III. Auswahl verschiedener Versicherungen

  • Betriebs-Haftpflichtversicherung:
    Bei Schadenersatzansprüchen Dritter, z.B. von Kunden, Lieferanten, Besuchern und Mitarbeitern.
  • Berufs-Haftpflichtversicherung:
    Für Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens, wie beispielsweise falsche Beratung, Begutachtung.
  • Betriebs-Unterbrechungsversicherung (BU-Versicherung):
    Für die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete und Zinsen usw., solange keine Erträge erwirtschaftet werden können.
  • Vermögensschadenversicherung für Unternehmensleiter:
    Für die persönliche Haftung insbesondere von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen.
  • Einbruchdiebstahlversicherung:
    Für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung usw.
  • Elektronikversicherung (Cyber-Versicherung u.ä.):
    Für Kosten zum Wiedereinsatz von Programmen und Wiedereingabe der Daten sowie Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nach einem Virenbefall.
  • Feuerversicherung:
    Für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung:
    Für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen auf, die der Fahrer gegenüber Dritten verursacht hat.
  • Leitungswasserversicherung:
    Für Schäden durch austretendes Wasser aus Wasserleitungen oder Wasser- bzw. Heizungsanlagen.
  • Maschinenversicherung:
    Für Reparaturen an stationären und fahrbaren Maschinen, die durch menschliches Versagen, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit usw. entstehen.
  • Produkt-Haftpflichtversicherung:
    für Schäden, die Dritte durch fehlerhafte Produkte Schaden erleiden (vor allem für Hersteller, Lieferanten, Lizenznehmer).
  • Sturmversicherung:
    für Sturmschäden an Gebäuden und beweglichen Sachen.
  • Umwelthaftpflichtversicherung:
    für Schadenersatzansprüche, wenn durch den Betrieb Boden, Wasser, Luft verunreinigt werden.
  • Versicherung für Mitarbeiter:
    Unfallversicherungen, betriebliche Altersversicherung oder neue Altersvorsorgemöglichkeiten.
  • Vertrauensschadenversicherung:
    Für Kosten, die durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte entstehen.

IV. Schlussbemerkung

Die vorangegangen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ohne fachkundigen Rat und mit einer individuellen Risikoanalyse kann ein solches komplexes Thema nur angerissen werden. Weiterführende Informationen und Kontaktadressen erhalten Sie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Friedrichstr. 191, 10117 Berlin, Telefon: 030/20 20 50 00.