Beratung zur Unternehmenssicherung

Zur Sicherung des Unternehmens bieten sowohl das Land Hessen als auch der Bund finanzielle Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen an. Mittels der Zuschüsse wird eine Beratereinsatz finanzierbar. Das Unternehmen erhält einen kompetenten Blick von außen auf das Unternehmen und entwickelt gemeinsam mit dem Berater Strategien für die Zukunft.

BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Beratungsförderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ermöglicht die Bezuschussung eines Beratereinsatzes. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe am Markt tätig sind.
  • Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Was wird gefördert?
  • Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Es können zwei Anträge pro Jahr und maximal fünf Anträge für den Förderzeitraum 2023-2026 gestellt werden.
Wer darf beraten?
  • Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt.
  • Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
  • Der Zuschuss beträgt 50 % bei einer Bemessungsgrundlage (maximales Beraternettohonorar) von 3.500 Euro. Der Zuschuss bemisst sich somit auf max. 1.750 Euro netto.
Wie wird der Antrag gestellt?
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der im Rahmen der Förderung so genannten Leitststelle prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Zusage abgeschlossen sein.
  • Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis nebst Anlagen innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.

Perspektivenberatung des Landes Hessen

Wenn eine wirtschaftlich schwierige Situation vorliegt, können Betroffene eine Perspektivenberatung mit Landesförderung in Anspruch nehmen – mit dem Ziel, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stabilisieren und wieder zu stärken.
Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Selbstständige und Freiberufler.
Was wird gefördert?
  • Gemeinsam mit der Geschäftsleitung arbeiten Berater an Konzepten zur Bewältigung der Krise oder Überbrückung kritischer Zeiträume, bis hin zur Veränderung des Geschäftsmodells oder auch des Unternehmensauftritts.
Konditionen
  • Die Perspektivenberatung wird vom Land Hessen mit bis zu 75 Prozent des Beratungshonorars gefördert, maximal 600,- Euro je Tagewerk.
  • Im Kalenderjahr können maximal 15 Tagewerke Förderung in Anspruch genommen werden.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
  • RKW Hessen, Büro Kelsterbach, Kleiner Kornweg 26-28, 65451 Kelsterbach
    Tel: 0 61 07 / 9 65 93-00