Bürgschaften

Mehr Chancengleichheit für Mittelständler – das ist das Ziel der Bürgschaftsbank Hessen. Durch eine bessere Kreditversorgung werden die Chancen der mittelständischen Wirtschaft im Wettbewerb erhöht. Die Bürgschaftsbank Hessen fördert kleine und mittelständische Unternehmen in Hessen durch Ausfallbürgschaften. Diese sind vollwertige Kreditsicherheiten für die Banken und Sparkassen.
Mit der Bürgschaft übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen wesentliche Teile des Kreditrisikos und ermöglicht kreditfinanzierte Investitionen, wenn die Unternehmen für diese Kredite keine ausreichenden Sicherheiten stellen können.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen

Als Förderbank übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer aus Hessen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.
Wer wird gefördert?
  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Art der Förderung:
  • Die Ausfallbürgschaft kann für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommt gleichermaßen für Investitionskredite als auch für Betriebsmittelkredite bzw. Kontokorrentkredite und so genannte Avalkredite in Frage.
  • Ausfallbürgschaften reduzieren das Risiko der Hausbank und ermöglichen auf diese Weise dem Unternehmer trotz fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten den Zugang zu Krediten.
Wie sind die Konditionen?
  • Höchstbetrag: max. 2 Mio. €. Eine mehrfache Beantragung bis zum Höchstbetrag ist möglich.
  • bis zu 80 Prozent der Kreditsumme bei Investitionsfinanzierung.
  • bis zu 60 Prozent der Kreditsumme bei Betriebsmittelfinanzierung.
  • Kosten: einmalig 1,5% des zur Verbürgung beantragten Kreditbetrages bzw. mindestens 500 Euro. Für zugesagte Bürgschaften wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von z.Zt. 1,5% des verbürgten Kreditbetrages erhoben.
  • Laufzeit: bis zu 15 Jahre.
Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.

 

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Gründerinnen und Gründer ohne Hausbank, aber auch mittelständische Unternehmen können eine Bürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank Hessen beantragen.
Wer wird gefördert?
  • Gründerinnen und Gründer, die entweder noch keine Hausbank haben oder deren Gründung noch nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die bislang ohne größere Bankkredite ausgekommen sind.
  • Bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder mit Investitionsort in Hessen und einer maximalen Bankverschuldung von 500.000 Euro sowie einem positiven Eigenkapital. 
Was wird gefördert?
  • Die Ausfallbürgschaft kann für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommt gleichermaßen für Investitionskredite als auch für Betriebsmittelkredite bzw. Kontokorrentkredite und so genannte Avalkredite in Frage.
Wie sind die Konditionen?
  • Der Fremdkapitalbedarf liegt für Gründer und junge Unternehmen bis 450.000 € und bei Nachfolgeregelungen oder Unternehmenskäufen bis 650.000 €.
  • Für bestehende Unternehmen beträgt der neue, zusätzliche Kreditbedarf bis 650.000 Euro.
  • bis zu 80 Prozent der Kreditsumme bei Investitionsfinanzierung.
  • bis zu 60 Prozent der Kreditsumme bei Betriebsmittelfinanzierung.
  • Kosten: Bei der direkten Antragstellung auf eine Bürgschaft ohne Bank wird ein einmaliges Entgelt von z. Zt. 1,5% des beantragten Kreditbetrags bzw. mindestens 500 € (bei bestehenden Unternehmen 1.000 €) berechnet. Nach Übernahme der Bürgschaft beträgt die jährliche Bürgschaftsprovision z. Zt. 1,5% des verbürgten Kreditbetrages.
Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Direkt bei der Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Express-Bürgschaft

Ziel der Express-Bürgschaft ist es, bestehenden Unternehmen und Freiberufler in Hessen kleinteilige Kredite ihrer Hausbanken einfacher, unbürokratischer und vor allem schneller zugänglich zu machen. Damit will die Bürgschaftsbank Hessen dem Mittelstand den nötigen – vor allem auch zeitlichen – Wettbewerbsvorsprung für Wachstum und innovative Initiativen geben, die die Wirtschaft unseres Landes braucht. 
  • Für Neukredite bis 300.000 Euro.
  • 60 % Bürgschaftsquote.
  • Die Anträge werden online-basiert, standardisiert und weitgehend automatisiert bearbeitet, so dass in der Regel innerhalb von 3 -5 Tagen eine Bürgschaftszusage erteilt werden kann.
Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.

Leasing-Bürgschaft


ExistenzgründerInnen und junge UnternehmerInnen profitieren von den Bürgschaften für Leasingfinanzierungen. Denn aufgrund niedriger Bonitäten kommen sie gar nicht oder nur schlecht an eine Leasingfinanzierung. Damit ermöglicht das Programm "Leasing-Bürgschaft" mehr Unternehmen Leasinginvestitionen.
Wer kann einen Antrag stellen?
  • Anträge stellen die Leasinggesellschaften für ihre Leasingkunden über ein E-Antragstool. Auf Basis des Investitionsorts wird der Antrag automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet.
Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro sowie Existenzgründer.
Ausgeschlossen sind:
  •     „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach der EU-Definition,
  •     Vorhaben, bei denen der Investitionsort außerhalb Deutschlands liegt,
  •     Umschuldungen
  •     Leasingfinanzierungen für Fahrzeuge von Straßengütertransportunternehmen sowie landwirtschaftliche Vorhaben.
Was wird gefördert?
  • Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten.
Wie wird gefördert?
  • Mit dem Programm lassen sich Leasingfinanzierungen bis zu maximal  2,5 Million Euro begleiten mit Bürgschaftsquoten von 50 oder 70 Prozent.
Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Leasinggesellschaft zu stellen.