Einbau genormter Baufertigteile
Die Praxis zeigt, dass es immer wieder Fragen dazu gibt, was als "Einbau genormter Baufertigteile" im Sinne der Anlage B, Abschnitt 2, Nr. 24 der HwO gilt und was demgegenüber nicht darunter fällt. Der Wortlaut der Nr. 24 gibt hierzu bereits einige Hinweise.