Die Europa-AG

Die Europa-AG (offiziell: Europäische Gesellschaft oder Societas Europaea - SE) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen. Eine Europa AG ist eine juristische Person und muss in ihrem Firmennamen den Zusatz „SE“ aufnehmen.


Gründung der Europa AG


Die Europäischen Vorschriften ermöglichen die Gründung einer Europa AG . Die Europa AG mit Sitz in Deutschland wird in das Handelsregister eingetragen. Der Sitz der Europa AG ist in Deutschland, wenn die Hauptverwaltung in Deutschland ist.


Rechtsgrundlagen der Europa-AG


Als eine Rechtsform europäischen Rechts hat die Europa AG verschiedene Rechtsgrundlagen, nämlich sowohl im EU-Recht als auch im nationalen Recht.
Zunächst und vorrangig gilt die EU-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft, Nr. 2157/2001 v. 8.10.2001: ABlEG Nr. L 294 v. 10.11.2001. Sie wird ergänzt durch das nationale Gesetz zur Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SEEG) (Artikelgesetz aus zwei Teilen: SE-Ausführungsgesetz (SEAG) und SE-Beteiligungsgesetz (SEBG)). Es konkretisiert einzelne Vorschriften aus der Verordnung. Daneben bleiben auf alle nicht ausdrücklich geregelten Situationen die allgemeinen Vorschriften des Aktiengesetzbuchs (AktG)und des Handelsgesetzbuchs (HGB) anwendbar. Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SEEG) setzte außerdem die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Rechte der Arbeitnehmer der Europa-AG, Nr. 2001/86/EG v. 8.10.2001: ABlEG Nr. L 294 v. 10.11.2001, in deutsches Recht um.