BAFA-Rechenschaftsbericht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist verpflichtet, einmal jährlich über seine im vorausgegangenen Kalenderjahr erfolgten Kontroll- und Durchsetzungstätigkeiten nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu berichten.