CSDDD auch durch den Rat verabschiedet
Nachdem das EU-Parlament im April den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz geebnet hatte, hat der Rat die Richtlinie am 24. Mai formell verabschiedet. Das europäische Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Der Rechtsakt wurde am 05. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie ist zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten. Die Richtlinie wird europäische Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf fragwürdige Umwelt- und Arbeitspraktiken zu überprüfen. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird dies voraussichtlich durch eine Anpassung des bereits gültigen LkSG erfolgen.
Link zur deutschen Fassung der CSDDD: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L1760