CSDDD auch durch den Rat verabschiedet

Nachdem das EU-Parlament im April den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz geebnet hatte, hat der Rat die Richtlinie am 24. Mai formell verabschiedet. Die Richtlinie wird europäische Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf fragwürdige Umwelt- und Arbeitspraktiken zu überprüfen. Sie muss nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Zwanzig Tage später wird sie in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird dies voraussichtlich durch eine Anpassung des bereits gültigen LkSG erfolgen.