EU-Gesetzgebungsverfahren zu Greenwashing

Das EU-Parlament hat am 17.01.2024 final den im Trilog gefundenen Änderungen der UCP-Richtlinie (Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken) in Sachen Greenwashing zugestimmt. Bei diesem Gesetzgebungsverfahren, auch bekannt unter Empowering Consumers-Richtlinie, geht es insbesondere um drei Dinge: Generische Umweltaussagen und andere irreführende umweltbezogene Produktinformationen werden verboten; zweitens werden nur Nachhaltigkeitssiegel zugelassen, die auf genehmigten Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden und drittens müssen die Garantieinformationen besser sichtbar sein. Es wird ein neues Etikett für die Garantieverlängerung eingeführt. Die Richtlinie muss nun auch noch vom Rat endgültig gebilligt werden, danach wird sie im Amtsblatt veröffentlicht und die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.