European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht
Die EU-Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der ESRS veröffentlicht. Damit werden in der Europäischen Union verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt. Die finalen Standards liegen nunmehr in 23 Sprachen vor.
Formal besteht jetzt noch für den Rat und das Europäische Parlament eine zweimonatige Einspruchsfrist. Diese Frist kann auf Antrag auf vier Monate verlängert werden und beginnt am 21. August 2023. Sofern das Parlament oder der Rat keine Einwände erheben, treten die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Ende Dezember 2023 in Kraft und sind ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.