Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA veröffentlicht neue Handreichung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein aktualisiertes FAQ zum risikobasierten Vorgehen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Die aktualisierten FAQ enthalten Klarstellungen zum risikobasierten Vorgehen im Rahmen der Risikoanalyse und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette. Ziel des BAFA ist es, den risikobasierten Ansatz zu stärken und zu erläutern, wo nach Ansicht der Aufsichtsbehörde die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von Zulieferern liegen.
Die FAQ ergänzen die Publikationen des BAFA zur Risikoanalyse, zur Zusammenarbeit in der Lieferkette und zur Angemessenheit.