Position des Rechtsausschusses des EU-Parlaments zur Änderung der CSR-/Nachhaltigkeitsrichtlinie
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat seine Forderungen zur Änderung der sog. CSR-Richtlinie (CSRD) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet. Auf Basis dieses Beschlusses werden nun die Verhandlungen mit dem Rat geführt.
Kernforderung des Rechtsausschusses ist, dass lediglich große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Auch Unternehmen aus Drittstaaten, die auf dem Europäischen Markt aktiv sind, sollen grundsätzlich entsprechende Informationen offenlegen. Zudem sollen Trusts und vergleichbare Strukturen vom Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsrichtlinie erfasst werden. Kleine und mittlere Unternehmen können zunächst die noch zu entwickelnden Europäischen Standards auf freiwilliger Basis befolgen. Für den Nachhaltigkeitsbericht auf Konzernebene sollen im Wesentlichen die inhaltlichen Vorgaben des Nachhaltigkeitsberichts für den Jahresabschluss gelten.