Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD)
Das Europäische Parlament (EP) hat in der Plenarsitzung am 24. April 2024 den Kompromissvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie (CSDDD) angenommen. Abschließend muss nun noch der Rat der EU den Rechtstext verabschieden. Die Richtlinie tritt dann 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht beträgt 2 Jahre. Das EP hat nun auch eine vorläufige deutsche Version des Rechtstextes veröffentlicht.
Link zur deutschen Fassung: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2023-0184-AM-430-430_DE.pdf