Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD)

Das Europäische Parlament (EP) hat in der Plenarsitzung am 24. April 2024 den Kompromissvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie (CSDDD) angenommen. Abschließend muss nun noch der Rat der EU den Rechtstext verabschieden. Die Richtlinie tritt dann 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht beträgt 2 Jahre.  Das EP hat nun auch eine vorläufige deutsche Version des Rechtstextes veröffentlicht.