Update CSRDESRS EU-Kommission schlägt Verschiebung vor

Die EU-Kommission hat u. a. in ihrem Arbeitsprogramm für 2024 angekündigt, die sektorspezifischen EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards um zwei Jahre zu verschieben und hat schon einen konkreten Vorschlag vorgelegt.
In der sogenannten Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD), welche die Rechnungslegungsrichtlinie geändert hat, ist geregelt, dass neben den EU-Nachhaltigkeitsberichtserstattungsstandards des Set 1, die für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten, ergänzende sektorspezifische Standards erlassen werden. Diese sektorspezifischen Standards sollten bis 30. Juni 2024 erlassen werden und sollen nun, so der konkrete Vorschlag der EU-Kommission, um zwei Jahre auf den 30. Juni 2026 verschoben werden. Dies soll die berichtspflichtigen Unternehmen vorerst entlasten.