Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung
Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen werden auf der Grundlage von Berufsbildungsgesetz von den zuständigen Stellen für jene Menschen erlassen, für die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Frage kommt. Laut Gesetz sollen die Ausbildungsinhalte aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden und sich an Empfehlungen des Hauptausschusses des BIBB orientieren. Der Berufsbildungsausschuss der IHK Frankfurt am Main hat 2012 daraufhin eine neue Prüfungsvorschrift für die Berufe Fachpraktiker Küche und Fachpraktiker Hauswirtschaft erlassen.
Für die Ausbildung Behinderter ist eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder notwendig. Anbieter hierfür ist das Berufsbildungswerk Südhessen.
Weitere Informationen: Bundesinstitut für Berufsbildung