Nachteilsausgleich in Prüfungen für Menschen mit Behinderung
Behinderte Menschen können in anerkannten Berufen ausgebildet werden. Mit einem ärztlichen Attest kann für die Prüfung ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Er kann auf unterschiedliche Weise gestaltet werden.
- Zeitverlängerung für die Prüfungszeit
- Prüfung findet in gesonderten Räumen statt
- Digitalisierung von Prüfungsaufgaben
- Anwesenheit von vertrauten Personen oder Gebärdendolmetscher