Frankfurter Forderungen zur beruflichen Sprachförderung

Um Unternehmen zukünftige potenzielle Fachkräfte unter Langzeitarbeitslosen und Flüchtlingen zu erschließen, sind berufsbezogene Sprachkenntnisse notwendig. Mit diesem Aspekt der Fachkräfteentwicklung hat sich ein bundesweiter Kongress in der IHK Frankfurt beschäftigt. Damit berufliche Sprachförderung künftig zur Fachkräftesicherung beitragen kann, haben rund 400 Vertreter von Unternehmen, Weiterbildungsanbieter, Politiker und Wissenschaftler gemeinsam mit Akteuren der Arbeitsmarktförderung sechs Handlungsfelder für Unternehmen und Politik identifiziert.
Folgende Forderungen wurden von den Mitwirkenden erarbeitet.
  1. Sprachförderung im Beruf benötigt neue Methoden

    Zur besseren Integration von Menschen mit geringen Deutschkenntnissen sind neue Ansätze notwendig, die das Erlernen von Fachkenntnissen mit dem Erwerb von Deutschkenntnissen kombinieren und so zu unmittelbarem Lernen im Betriebsalltag führen. Das Erlernen von Deutsch, Fachkompetenz und der Berufssprache sollte Hand in Hand gehen. Hierzu sollten Fachtrainer mit Sprachtrainern gemeinsam im sogenannten Teamteaching arbeiten, Anbieter von fachlicher Weiterbildung mit Sprachschulen kooperieren. Unternehmen sollten ihre Fachkräfte mit Führungsfunktion für den Umgang mit Beschäftigten nichtdeutscher Herkunftssprache sensibilisieren. Dies gilt auch für die Lehrer in Berufsschulen.
  2. Materialien zum Erlernen von Berufssprache notwendig

    Für das Erlernen von Fachsprache gibt es bislang nur wenig Materialien, meist im Bereich von Erziehern, Pflege, Handel sowie Hotellerie- und Gastronomie. Sind Materialien im Rahmen von öffentlich geförderten Projekten erarbeitet worden, so sollten diese öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies könnte z.B. zentral über das IQ-Netzwerk erfolgen. Sprachlehrmaterialien, die Situationen im Berufsalltag darstellen, sollten wiederum mithilfe von Fachpraktikern erarbeitet werden.
  3. Sprachförderung an Beruflichen Schulen sollte weiter entwickelt werden

    Die Sprachförderung an Beruflichen Schulen sollte nach Lernniveaus differenziert und möglichst in konkrete Handlungssituationen eingebaut werden. Eine Verknüpfung mit Berufspraxis erscheint hierfür sinnvoll. Die Angebote an Beruflichen Schulen für Zuwanderer ab 16 Jahren müssen darüber hinaus bundesweit in Förderketten zum Übergang in Ausbildung und Arbeitsmarkt einbezogen werden. Hierfür müssen Land, Arbeitsagenturen und Schulträger gemeinsame Programme entwickeln. Zuwanderer, die in Berufsausbildung übergehen, benötigen eine weitere Förderung von fachlichen Sprachkenntnissen an der Berufsschule. Dies ist Voraussetzung für das Erlernen von Fachsprache und eine erfolgreiche Integration als Fachkraft in die Unternehmen.
  4. Förderprogramme sollten für die Zielgruppe Zuwanderer erweitert werden

    Die bisherige Arbeitsmarktpolitik berücksichtigt bei der Entwicklung von Fachkräften bisher zu wenig die Zielgruppe Zuwanderer und ihren Förderbedarf. So sollte die Umschulungsdauer ausgedehnt werden, da die bisherige Dauer von zwei Dritteln einer Ausbildungszeit nicht berücksichtigt, dass neben der fachlichen Inhalte auch noch die Berufssprache gelernt und damit die Deutschkenntnisse erweitert werden müssen. Zur besseren Integration von Arbeitslosen sollten diese bei ihren Feststellungmaßnahmen generell auf Eignung und Motivation für ein bestimmtes Berufsbild und auf ihre Sprachlernfähigkeit getestet werden. Die Sprachfeststellungen sollten auf Zuwanderer ausgerichtet sein. Wichtig dabei ist es, dass Arbeitsagenturen und Jobcenter systematisch den Sprachstand der Arbeitslosen in ihren Datenbanken erheben.
  5. Berufliche Sprachförderung braucht gleiche Bedingungen wie die allgemeine Sprachförderung

    Auf dem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt für Sprachlehrer herrschen ungleiche Bedingungen für Honorarsätze. Sprachlehrer, die bei der Qualifizierung von zukünftigen Fachkräften einzusetzen sind, erhalten weniger Honorar als diejenigen, die Allgemeinsprache in den Integrationskursen unterrichten. Um die berufliche Qualifizierung nicht zu benachteiligen, sollten zumindest die Bundesbehörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Bundesagentur für Arbeit ihre Förderbedingungen angleichen.
  6. Förderprogramme zur Sprachförderung intelligent zu einem Gesamtförderkonzept verknüpfen

    Die bereits jetzt entstehende Angebotsvielfalt auf kommunaler Ebene bei der Sprachförderung für Flüchtlinge zeigt, dass Sprachförderung nicht systematisch gedacht ist. Sie sorgt zwar für Wettbewerb um die besten Ideen, aber auch gleichzeitig für unterschiedliche Chancen und Rahmenbedingungen.
Um möglichst effizient sowohl Flüchtlinge wie auch schon seit längerem zugewanderte Menschen fördern zu können, müssen Bund, Länder, Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam Förderketten entwickeln. Dabei muss von den unterschiedlichen Zielgruppen, d.h. von ihrem jeweiligen Schulabschluss beziehungsweise Berufs- oder Beschäftigungsstatus, ausgegangen werden, nicht von der jeweiligen Förderinstitution. Ehrenamtliche Sprachförderung kann nur begleiten und darf nicht subsidiär angesetzt werden.