EU-Entwaldungsverordung: Europäisches Parlament stimmt für eine Verschiebung der Erstanwendung um 12 Monate

Das Europäische Parlament hat am 14. November 2024 zugestimmt, den Start der EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) um ein Jahr, von Ende 2024 auf 2025, zu verschieben. Große Unternehmen müssten demnach die neuen Verpflichtungen ab dem 30. Dezember 2025 einhalten, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit hätten. Zudem wurde eine neue Kategorie für Länder eingeführt, die als risikofrei („Null-Risiko-Kategorie“) bezüglich einer Entwaldung eingestuft werden und weniger strengen Dokumentationspflichten und Kontrollen unterliegen.
Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Thema zur weiteren Beratung zurückzugeben, um interinstitutionelle Trialog-Verhandlungen zu führen. Damit die Änderungen in Kraft treten können, müssen das Europäische Parlament und der Europäische Rat einen informellen Kompromiss erreichen, der anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Die Pressemeldung des Europäischen Parlaments finden Sie hier: EU-Gesetz zur Abholzung: Firmen sollen ein Jahr mehr für Umsetzung bekommen | Aktuelles | Europäisches Parlament