Veranstaltungshinweis: Online-Informationsveranstaltung des Umweltbundesamt zur Thematik „Einwegkunststofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen?“

Das seit dem 1. Januar 2024 geltende Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (z. B. To-go-Verpackungen, Getränkebecher, Feuchttücher), Verantwortung für die Umweltauswirkungen von Plastikmüll zu übernehmen und sich an den Kosten der Müllbeseitigung im öffentlichen Raum zu beteiligen. Hersteller sind in diesem Zusammenhang verpflichtet, Zahlungen an sogenannte „Einwegkunststofffonds“ zu leisten. Bereits tätige Hersteller haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, sich dafür auf der digitalen Plattform DIVID des Umweltbundesamtes zu registrieren.
Am 4. Dezember 2024 von 13:00 bis 14:00 Uhr lädt das Bundesumweltamt betroffene inländische Hersteller ein, an der Informationsveranstaltung zur Thematik „Einwegkunststofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen“ via WebEx teilzunehmen, um offene Fragen zu dieser Thematik zu beantworten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Einwahldaten zur Onlineveranstaltung finden sie hier: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting/j.php?MTID=m32b2ea30d2276e0ade783551a3178e80