Akustik- und Trockenbau

Durch § 1 Absatz 8 des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2000 klargestellt, dass der Akustik- und Trockenbau „keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe“ ist. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass der Trockenbau sich nicht aus dem Handwerk entwickelt hat. Somit handelt es sich beim Akustik- und Trockenbau um einen Fall des § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 3 HwO. Gewerbetreibende in diesem Bereich sind Mitglied der IHK.
Der Begriff des Trockenbaus ist nicht einheitlich definiert. Allgemein gilt, dass es sich dabei um den raumabschließenden Innenausbau für Wand, Decke und Boden handelt. Dabei werden werkmäßig vorgefertigte Bauteile und Baustoffe trocken montiert, d.h. es werden verschiedene Baustoffe ohne das Hinzufügen von Feuchte zusammengefügt. Als industrielles Montagegewerk ist der Trockenbau darüber hinaus durch seine Systembauweise gekennzeichnet. Er betrifft auch die Bereiche der Dämmung und Isolierung gegen Wärme, Kälte, Schall, Feuer und Strahlung. Ausgenommen hiervon sind Holzkonstruktionen, wie sie üblicherweise von Zimmerern und Tischlern hergestellt werden.
Verwendet werden folgende
a) Bauteile:
  • Werkstoffe für die Unterkonstruktion (Holz, Holzwerkstoffe, Metall)
  • Baustoffe für Beplankung und Decklage (Holzwerkstoffplatten, Gipsbauplatten)
  • Sonstige Platten für Beplankung und Decklage (Mineralfaserplatten, metallische Bekleidungen)
  • Dämmstoffe (Faserdämmstoffe, Schaumkunststoffe)
  • Sonstige Dämmstoffe (Leichtbauplatten, Korkerzeugnisse, Schüttungen)
b) Zulieferteile:
  • Verbindungsmittel (Schrauben, Nägel, Klammern, Nieten)
  • Verankerungselemente, Befestigungselemente für Lasten
  • Spachtelmassen, Fugenkleber, Ansetzgipse
  • Dichtungsstoffe für Anschlüsse und Fugenabdichtungen
  • Schutz-, Einlass- und Abdeckprofilleisten
c) Trockenbaukonstruktionen:
  • Ständerkonstruktionen und Vorsatzschalen mit Unterkonstruktionen (z. B. Unterkonstruktionen und Traggerüste für Einbauteile, Wohnungstrennwände, Wandverkleidungen, Brandwände, Leichtbauwände)
  • Deckensysteme einschließlich Deckenbekleidungen und Unterdecken (z. B. Klima- und Lüftungsdecken)
  • Bodensysteme (z. B. Installationsdoppelböden, Trockenunterböden und Fertigteilfußbodenkonstruktion)
  • Sonderbauteile und -elemente
d) Einsatzbereiche:
  • Gebäudewände und -decken
  • Bäder und Feuchträume (z. B. nachträglicher Einbau eines Badezimmers)
  • Dachgeschossausbau
  • Auskleiden spezieller Gebäude für besondere akustische Anforderungen