Entfernen von Graffiti
Eine Teiltätigkeit des Maler- und Lackiererhandwerks liegt bei der Entfernung von Graffiti nur vor, soweit ein Schutz gegen zukünftige Graffiti aufgetragen wird oder ein neuer Anstrich erfolgt. Der Bereich der Fassadenreinigung (Gebäudereiniger) ist betroffen, wenn Schmutz beseitigt wird. Das Maler- und Lackiererhandwerk ist nach wie vor ein zulassungspflichtiges Handwerk und damit Bestandteil der Anlage A der Handwerksordnung (HwO), während die Gebäudereinigung als ein zulassungsfreies Handwerk zur Anlage B, Abschnitt 1, Ziff. 33, gehört.
Für den Fall, dass die Beseitigung von Graffiti dem Maler- und Lackiererhandwerk zugeordnet werden sollte, handelt es sich um eine unwesentliche Tätigkeit gemäß § 1 Abs. 2 Ziff. 1 HwO. Daher bedarf es keiner Meisterqualifikation für die Beseitigung von Graffiti. Für die Ausübung des Gebäudereinigerhandwerks sind fachliche Qualifikationen seit dem 1.1.2004 nicht mehr erforderlich.
I. Unbehandelter Untergrund
Bei nicht untergrundbehandelten Flächen kann man von vier Verfahrensarten der Graffitibeseitigung ausgehen
1. Manuelle Entfernung von glatten Untergründen
Ohne Aufwand werden trockene Sprayfarben von saugfähigen und teilweise glatten Untergründen entfernt. Ein pastöser Reiniger wird auf die Fläche aufgetragen. Nach Einwirken quillt die Farbschicht auf oder löst sich. Farbschicht und Reiniger werden anschließend intensiv miteinander verrieben. Dieses Gemisch wird danach mit saugfähigem Material entfernt. Die Wandfläche wird abschließend mit Wasser gereinigt.
2. Heißwasserhochdruckstrahlreinigung
Etwa 80 Grad heißes Wasser wird unter einem Druck von mehr als 30 bis 150 bar eingesetzt. Zu verwenden ist ein Heißwasserhochdruckreiniger mit einer Hochdruckschlitzdüse, Lanze und Wandreinigungshaube. Die Technologie wird zur schonenden Entfernung eingetrockneter Sprayfarben eingesetzt. Zuvor wird auf die Fläche ein pastöser Reiniger aufgetragen, der zum Aufquellen und Lösen der Farbschicht führt. Nach Einstellen der o.g. Betriebsbedingungen wird dann die Farbschicht vorsichtig abgestrahlt. Soweit die Reinigung nicht erfolgreich verläuft, wird der Arbeitsgang wiederholt.
3. Niederdruck-Feuchtstrahlverfahren
Hierbei handelt es sich um eine Methode zur schonenden Entfernung trockener Sprayfarben von Wänden und Fassaden. Die Vorrichtung selbst besteht aus einem Strahlkopf, dem Wasser- und Strahlschlauch für das Luft/Strahlmittelgemisch, der Steuerleitung und dem Niederdruckstrahlkessel. Der Luftdruck liegt zwischen 0,1 und 3,0 bar, der Wasserdruck zwischen 1,0 und 6,0 bar, die Strahlmittelfüllung beträgt 20 bis 60 kg und der Strahlmittelverbrauch beläuft sich bei 2 bis 5 kg/m². Der Druck- und Wasseranteil ist auf den Effekt zu optimieren. Es ist aus wechselnden Winkeln zu strahlen. Durch den Strahl werden unvermeidlich Putzbestandteile unter dem Anstrich mit freigelegt.
4. Mineralisches Abstrahlen von Flächen
Das mineralische Abstrahlen von Flächen wird im Trockenverfahren, zumeist aber – wie unter Pkt. 2 und 3 bereits dargestellt – bei gleichzeitiger Verwendung von Wasser und ggf. Reinigungszusätzen auch im Rahmen des Nieder- und Hochdruckverfahrens angewendet. Ein reines Trockenabstrahlen verbietet sich z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei Denkmalen selbst, weil damit ja die Substanz reduziert werden würde. Trockenabstrahlung bietet sich dort an, wo zugleich die Gesamtfläche ein homogen auffrischendes Bild erhalten soll.
Die vorhandenen Untergründe sind kategorisiert und leicht zu unterscheiden. Vom Ausführenden ist zu prüfen, ob der Untergrund lösungsmittelbeständig (Beton, Klinker, mineralischer Putz usw.), nicht lösungsmittelbeständig (Kunststoffe, Acrylglas, Acrylfarben usw.), bzw. saugend ist (Sandstein, Kalksandstein, Weichnaturstein usw.), oder ob es sich um einen nicht saugenden Untergrund handelt (Metall, Kunststoff, Glas usw.) bzw. welcher Typ von Farbe (Alkydharz, Acrylharz, Silikonharz usw.) auf die Fläche aufgetragen ist. Darüber hinaus ist die Beschaffenheit des Untergrundes hinsichtlich der Möglichkeit einer Durchfeuchtung, einer Untergrundbeschädigung sowie auf Einfluss nehmende Umweltfaktoren zu prüfen.
II. Behandelter Untergrund
Zum Schutz gegen Graffiti können die Flächen vorsorglich untergrundbehandelt werden. So genannte Anti-Graffiti-Trennschichtbilder (TRB) stellen Rezepturen aus mehreren Komponenten dar, die den betreffenden Untergrund bedecken bzw. durchdringen. Sie werden in der Regel im industriellen Verfahren hergestellt und sind in ihrer Differenziertheit überschaubar. Der Einsatz des zutreffenden TRB richtet sich nach dem jeweiligen Untergrund. Der zutreffende TRB sollte von einem dafür zertifizierten Fachbetrieb bestimmt werden. Durch diese Untergrundbehandlungen wird die direkte Haftung von Sprayfarben oder Tinten verschlechtert oder verhindert. Es wird unterschieden in temporäre TRB, semi-permanente TRB und permanente TRB. Daraus ergibt sich eine weitere Graffitireinigungsmethode:
Graffitibeseitigung durch Abschälen mit Heißwasserhochdrucktechnik
Es wird ein Hochdruckreinigungssystem durch Einsatz einer kraftstoffbeheizten Hotbox und eines industriellen Nasssaugers angewendet. Der Wasserdruck beträgt 30 bis 150 bar und die Wassertemperatur zwischen 60 und 95 Grad. Die konkreten Betriebsbedingungen richten sich nach dem jeweils vorliegenden TRB. Hier wird die betroffene Fläche mehrfach kurz angespült wird, damit sie sich erwärmen kann und das jeweilige TRB anschwillt. Danach wird die Graffitischicht mit dem Heißwasserstrahl einfach abgeschält.