Fassadenbau, -montage
Es gibt mittlerweile zahlreiche technische Verfahren, um an bestehenden Gebäuden neue Fassaden anzubringen oder an Neubauten Fassaden zu montieren. Dadurch ergeben sich Fragen, welche Tätigkeiten den zulassungspflichtigen handwerklichen Berufen wie z. B. dem Maurer oder Dachdecker vorbehalten sind und welche Tätigkeiten sich hiervon unabhängig entwickelt haben, so dass sie nicht dem Handwerk zuzuordnen sind. Folgende technische Verfahren sind zu unterscheiden:
1. Nass-in-nass-Konstruktionen:
Hierbei geht es um die typische Maurertätigkeit, bei der die Bauelemente mit z. B. Mörtel/Speis miteinander verbunden werden. Die Verbindung der einzelnen Elemente kann auch durch Verklebung erfolgen.
2. Verankerung der Fassaden oder Verblendungen durch Eingriffe ins Mauerwerk:
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Fälle der Mörteltaschenverankerungen für schwere Natursteinfassaden. Hierfür sind entweder die Maurer oder die Steinmetze zuständig.
3. Fassadenverkleidung:
Früher wurden Hausfassaden mit Holzschindeln oder Eternitplatten verkleidet. Diese Tätigkeit wird dem Dachdeckerhandwerk zugerechnet.
4. Konstruktiver Fassadenbau:
Hier werden zum größten Teil industriell vorgefertigte Teile auf Unterkonstruktionen montiert, die ihrerseits mit der geschlossenen Rohbaufläche verbunden werden. Diese Unterkonstruktionen bestehen aus Metall. Hinzu kommt üblicherweise eine Wärmedämmung, die zwischen der geschlossenen Rohbaufläche und der Fassade angebracht wird. Die Material-/Stoffdicke beträgt bis ca. 30 mm. Damit handelt es sich um eine sogenannte vorgehängte hinterbelüftete Außenwandbekleidung. Als Werkstoffe werden z. B. Metall, Keramik, Glas, Schichtpressstoff, Kunststoff und Naturstein verwendet. Der Konstruktive Fassadenbau hat sich nicht aus dem Handwerk entwickelt (§ 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 3 HwO), sondern aus industriellen Arbeitsmethoden und richtet sich nach der DIN 18516. Er ist mithin keinem Handwerk zuzuordnen.
Aus dem konstruktiven Fassadenbau ergibt sich der (industrielle) Beruf des Fassadenmonteurs. Er umfasst im wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Kontrolle der Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage
- Ausbessern der Montageuntergründe
- Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau und Behandlung der Oberflächen
- Einbau von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen
- Herstellen von Dämmschichten sowie Abdichtungs-, Schutz- und Trennschichten
- Herstellen und Verankern von Unterkonstruktionen
- Verbindung und Befestigung von Fassadenelementen und Einbauteilen
- Durchführung von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten.