BIEG Blog: "Neues Kaufrecht ab dem 1. Januar 2022: Was ändert sich in Ihrem Onlineshop?"

Achtung an alle Händler: Es gibt seit Anfang des Jahres einige neue Rechtsvorschriften zu beachten. Grund für die Änderungen ist die Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie. Unter anderem ergeben sich daraus sich eine Update-Verpflichtung für Händler, die Waren mit digitalen Elementen (z.B. Smart-Watches) an Endkunden verkaufen, ein neuer Sachmangelbegriff, eine verschärfte Beweislastumkehr und verschiedene weitere Änderungen im Gewährleistungsrecht. Auch der Rechtsverkehr zwischen Verkäufern und Geschäftskunden (B2B) ist betroffen.