BMF-Schreiben zur steuerlichen Forschungsförderung

Am 11. November hat das BMF ein Schrei­ben zur Ge­wäh­rung der For­schungs­zu­la­ge nach dem Ge­setz zur steu­er­li­chen För­de­rung von For­schung und Ent­wick­lung (For­schungs­zu­la­gen­ge­setz - FZulG) mit weiteren Ausführungen veröffentlicht. In dem Schreiben konkretisiert das Bundesfinanzministerium das seit 2020 geltende Forschungszulagengesetz in wichtigen Bereichen wie z.B.  Ob ein begünstigtes FuE-Vorhaben i. S. d. § 2 Absatz 1 bis 3 FZulG vorliegt, was versteht man unter förderfähigen FuE-Vorhaben, Auftragsforschung, FuE-Vorhaben innerhalb verbundener Unternehmen etc.