Energiepreisbeihilfen starten

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft jetzt an. Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind seit 15.07.22, 10 h, möglich. Grundsätzlich wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Bedingung: Branche ist auf der KUEBLL-Liste und Betrieb hat min. 3 % Energiekosten.