Immissionsschutzrecht

Immissionsschutzgenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Für eine Erteilung der Genehmigung müssen bestimmte umweltrechtliche Anforderungen erfüllt sein. Diese finden Sie in den §§ 4, 5, 6 BImSchG. Die Anforderungen an das Genehmigungsverfahren enthält § 10 BImSchG.
Seit Inkrafttreten der Industrieemissionsrichtlinie am 2. Mai 2013 gelten außerdem die verschärften Genehmigungsanforderungen dieser Richtlinie.
Darunter fallen z. B.:
  • verschärfte Emissionsgrenzwerte
  • Einhaltung der besten verfügbaren Techniken (sogennante BVT-Merkblätter)
  • Erstellen eines Ausgangszustandsberichtes
Genehmigungsbehörde für den Kammerbezirk Frankfurt ist das Regierungspräsidium Darmstadt: Wichtige Informationen und Ansprechpartner
Um den Umfang einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung anzudeuten, finden Sie hier eine Übersicht der Unterlagen, die Sie für Ihren Antrag mindestens benötigen:
  • Angaben zum Standort (topografische Karte, Lageplan)
  • Flurstück und Flurstücksnummer (Wenn die Nummer Ihnen nicht bekannt ist, finden Sie die Nummer im Grundbuch. Jeder Notar hat die Möglichkeit, im Liegenschafts- oder Katasteramt einen Grundbuchauszug anzufordern.)
  • Gesamtbaukosten und Einrichtungskosten bzw. Investitionskosten am Standort (Kosten für Anlagen und Baukörper)
  • Welche weiteren behördlichen Entscheidungen liegen Ihnen vor? (Genehmigungen, Widerspruchsbescheide, Anordnungen etc.)
  • Anlagenbeschreibung (Pläne mit der Anlagenaufstellung, Grundrisse, Schnitte, Bauzeichnungen oder ähnliches, Anlagen- bzw. Maschinenliste, Apparateaufstellungspläne)
  • Anlagen zu Verfahren, zu Zusammenhängen innerhalb der Anlage (Hinweise gibt die EN ISO 10628)
  • Jahresmenge der Ein- und Ausgänge der Rohstoffe (geschätzt) in Tonnen (wieder mit Fließbild)
  • Jahresmenge der anfallenden Zwischenprodukte
  • Jahresmenge sonstiger Abfälle (Fässer, Säcke, Verpackungen und so weiter) in Tonnen --> diese Mengen müssen Sie nach "Abfall zur Verwertung" oder nach "Abfall zur Beseitigung" unterscheiden
  • Fallen gefährliche Stoffe an?
  • Daten zur Luftverunreinigung --> Angaben zu Emissionsquellen und Abgasreinigungseinrichtung, Angaben zu kontinuierlicher Emissionsmessung (mit Lageplan der Emissionsquelle)
  • Beschreibung zur Abfallvermeidung und -entsorgung
  • Daten zur Menge des Abwasseranfalls (Produktionsbedingte Abwassermenge, Reinigungs- und Spritzwasser
  • Daten zu Schallquellen (schallemittierende Apparate, Maschinen und Anlagenteile)
  • Angaben zu gefährlichen Stoffen gemäß Störfallverordnung (siehe Anhang der Verordnung)
  • Angaben zum Personaleinsatz und zu Sozialräumen (getrennt nach Männern und Frauen, Fluchtwegeplan beilegen)
  • Angaben zum Brandschutz und zur Löschwasserversorgung der Betriebsräume
  • Angaben/Liste zu wassergefährdenden Stoffen
  • Prüfung, ob Ihr Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt (ist es in der Tabelle im Anhang 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes gelistet?)