Immissionsschutzrecht
Immissionsschutzgenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Für eine Erteilung der Genehmigung müssen bestimmte umweltrechtliche Anforderungen erfüllt sein. Diese finden Sie in den §§ 4, 5, 6 BImSchG. Die Anforderungen an das Genehmigungsverfahren enthält § 10 BImSchG.
Seit Inkrafttreten der Industrieemissionsrichtlinie am 2. Mai 2013 gelten außerdem die verschärften Genehmigungsanforderungen dieser Richtlinie.
Darunter fallen z. B.:
- verschärfte Emissionsgrenzwerte
- Einhaltung der besten verfügbaren Techniken (sogennante BVT-Merkblätter)
- Erstellen eines Ausgangszustandsberichtes
Genehmigungsbehörde für den Kammerbezirk Frankfurt ist das Regierungspräsidium Darmstadt: Wichtige Informationen und Ansprechpartner
Um den Umfang einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung anzudeuten, finden Sie hier eine Übersicht der Unterlagen, die Sie für Ihren Antrag mindestens benötigen:
- Angaben zum Standort (topografische Karte, Lageplan)
- Flurstück und Flurstücksnummer (Wenn die Nummer Ihnen nicht bekannt ist, finden Sie die Nummer im Grundbuch. Jeder Notar hat die Möglichkeit, im Liegenschafts- oder Katasteramt einen Grundbuchauszug anzufordern.)
- Gesamtbaukosten und Einrichtungskosten bzw. Investitionskosten am Standort (Kosten für Anlagen und Baukörper)
- Welche weiteren behördlichen Entscheidungen liegen Ihnen vor? (Genehmigungen, Widerspruchsbescheide, Anordnungen etc.)
- Anlagenbeschreibung (Pläne mit der Anlagenaufstellung, Grundrisse, Schnitte, Bauzeichnungen oder ähnliches, Anlagen- bzw. Maschinenliste, Apparateaufstellungspläne)
- Anlagen zu Verfahren, zu Zusammenhängen innerhalb der Anlage (Hinweise gibt die EN ISO 10628)
- Jahresmenge der Ein- und Ausgänge der Rohstoffe (geschätzt) in Tonnen (wieder mit Fließbild)
- Jahresmenge der anfallenden Zwischenprodukte
- Jahresmenge sonstiger Abfälle (Fässer, Säcke, Verpackungen und so weiter) in Tonnen --> diese Mengen müssen Sie nach "Abfall zur Verwertung" oder nach "Abfall zur Beseitigung" unterscheiden
- Fallen gefährliche Stoffe an?
- Daten zur Luftverunreinigung --> Angaben zu Emissionsquellen und Abgasreinigungseinrichtung, Angaben zu kontinuierlicher Emissionsmessung (mit Lageplan der Emissionsquelle)
- Beschreibung zur Abfallvermeidung und -entsorgung
- Daten zur Menge des Abwasseranfalls (Produktionsbedingte Abwassermenge, Reinigungs- und Spritzwasser
- Daten zu Schallquellen (schallemittierende Apparate, Maschinen und Anlagenteile)
- Angaben zu gefährlichen Stoffen gemäß Störfallverordnung (siehe Anhang der Verordnung)
- Angaben zum Personaleinsatz und zu Sozialräumen (getrennt nach Männern und Frauen, Fluchtwegeplan beilegen)
- Angaben zum Brandschutz und zur Löschwasserversorgung der Betriebsräume
- Angaben/Liste zu wassergefährdenden Stoffen
- Prüfung, ob Ihr Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt (ist es in der Tabelle im Anhang 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes gelistet?)