Trinkwasser: Neue Verordnung am 24. Juni 2023 in Kraft getreten

Risikobewertung vorgeschrieben, niedrigere Grenzwerte für Blei, Chrom und Arsen, Austausch alter Bleileitungen.
Trinkwasser ist in Deutschland eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Die Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) setzt Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie für den Trinkwasserschutz in deutsches Recht um. Sie sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Blei, Chrom und Arsen fest. Auch neue Stoffklassen wie PFAS und Bisphenol A werden erfasst. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden jetzt verpflichtet, alte Bleileitungen endgültig stillzulegen oder auszutauschen.

Änderungen

Das ⁠Bundesgesundheitsministerium hat die TrinkwV unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes umfassend neu strukturiert und damit neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers umgesetzt. Die zweite, novellierte Fassung der Verordnung, die am 24.06.2023 in Kraft getreten ist, sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos genutzt werden kann.
Mit der Verankerung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes setzt die TrinkwV eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Wasserversorger sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Die neue Strategie basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und -aufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme und ist auf Prävention ausgerichtet.
Mit der neuen TrinkwV wird die chemische Überwachung des Trinkwassers neben den Stoffen Bisphenol A, Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA-5) und Microcystin-LR – einem Toxin von Cyanobakterien ⁠– auch auf die Industriechemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) ausgeweitet, von denen einige bis in das Trinkwasser vordringen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend äußerst stabilen Verbindungen, die unter anderem für die Herstellung von Kosmetika, Kochgeschirr (Teflonbeschichtung) oder wasserabweisenden Textilien verwendet werden. Stoffe aus der PFAS-Gruppe bauen sich nur schwer ab, reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können zu gesundheitlichen Schäden führen. Gemeinsam mit anderen europäischen Behörden fordert das UBA eine EU-weite Beschränkung von PFAS.
Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, ⁠ PFOS⁠, PFOA⁠, PFNA) sieht die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/L für die Summe aus diesen Verbindungen fest.
Alte Bleileitungen müssen grundsätzlich bis zum 12.01.2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Schwermetall Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend. In Deutschland sind Wasserleitungen aus Blei kaum noch ein Problem.
Die Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (früher § 11) findet sich jetzt in § 20 TrinkwV.
Das letzte Wort hat das Gesundheitsamt!
Aufgrund regionaler Sonderbestimmungen vergewissern Sie sich immer auch beim zuständigen Gesundheitsamt:
Amt für Gesundheit
Breite Gasse 28
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 212-33970
Telefax: +49 (0)69 212-30415

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