SOLVIT - Ihr Problemlöser im EU-Binnenmarkt

Sind Sie der Ansicht, dass diskriminierende Regelungen und Entscheidungen von Behörden im EU-Ausland Ihre Geschäftstätigkeit in Ihrem Zielmarkt erschweren?
Ist dies auf eine fehlerhafte Umsetzung und Anwendung von Binnenmarktregeln zurückzuführen, können Sie die Schlichtungsstelle SOLVIT einschalten. SOLVIT weist die zuständigen Behörden auf Ihre Rechte in der EU hin und sucht mit Ihnen innerhalb von 10 Wochen gemeinsam nach einer Lösung für Ihr Problem.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Fall für SOLVIT aufzubereiten. Hier gelangen Sie zur Website von SOLVIT mit Erklärvideo “SOLVIT für Unternehmen”.