Incoterms

"INCOTERMS®", das offizielle Regelwerk der International Chamber of Commerce (ICC), Paris, zur Auslegung von Handelsklauseln, erleichtert die Durchführung des internationalen Handelns.

Die umfassende Sachkenntnis der ICC-Kommission für Internationale Handelspraxis, deren Mitglieder sich aus allen Teilen der Welt zusammensetzten, stellt sicher, dass die INCOTERMS® überall auf der Welt den Ansprüchen der Wirtschaft gerecht werden.

Die ersten INCOTERMS® wurden 1936 von der Internationalen Handelskammer, Paris, veröffentlicht, zum 1.Januar 2020 zum achten Mal revidiert und nun als "INCOTERMS® 2020" zur Anwendung empfohlen, die somit die "INCOTERMS® 2010" ablösen. Anlass dafür war die seitdem wesentlich verstärkte Nutzung von elektronischen Übertragungswegen, Veränderungen der Transporttechniken sowie eindeutige Sprachregelungen, die sich aus dem weltweiten Einsatz von Containern sowohl bei Luftfracht, insbesondere jedoch bei Seefracht ergeben haben. Zudem sind sie nun auch für nationale Geschäfte vereinbart worden.

Die INCOTERMS® sind eine Grundreferenz für internationale Lieferverträge und werden täglich in neuen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart. Die Akzeptanz der INCOTERMS® ist weltweit deshalb so hoch, weil durch Bezug auf eine der 11 INCOTERMS-Klauseln auf sehr einfache Art und Weise die Bedingungen und Regeln für die technische Durchführung des Transportes geregelt werden. Dabei wird eine eindeutige Regelung des Übergangs der Kosten und Transportgefahren vom Verkäufer auf den Käufer getroffen, ohne dass hierüber umfangreiche Bestimmungen in den Liefervertrag aufzunehmen sind.

Es ist zu beachten, dass die INCOTERMS® nur einige ganz bestimmte Punkte des Kaufvertrages regeln. Sie ersetzen keinesfalls den Kaufvertrag selbst, noch die darüber hinaus notwendigen Beförderungs-, Versicherungs- und Finanzierungsverträge. Geregelt wird ausschließlich die Lieferung von beweglicher Ware. Auf die Lieferung körperlich nicht greifbarer Ware, wie z. B. Computer-Software, können sie nicht angewandt werden.

Viele Probleme, die im Zusammenhang mit einem solchen Kaufvertrag entstehen, werden über die INCOTERMS® überhaupt nicht geregelt, wie die Eigentumsübertragung und andere Rechte aus dem Eigentum, Vertragsbrüche und deren Folgen sowie Haftungsausschlüsse unter bestimmten Umständen. Diese Fragen müssen durch besondere Abmachungen im Vertrag und das jeweils anwendbare Recht gelöst werden. Es muss betont werden, dass die INCOTERMS® nicht solche Vertragsklauseln ersetzen sollen, die zur Komplettierung eines Kaufvertrags entweder durch Einfügung von Standardklauseln oder individuell ausgehandelten Klauseln notwendig sind.

Wie erhalten Sie am schnellsten die INCOTERMS® 2020?

Der Begriff “INCOTERMS®” wie auch die einzelnen Klauseln sind Trademarks der Internationalen Handelskammer, Paris (ICC). Die ICC stellt auf ihrer Homepage nicht nur die neuen INCOTERMS® 2020 vor, sondern informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen ihrer Regelwerke. Auf den untergeordneten Seiten sind die wesentlichen Änderungen der INCOTERMS® 2020 beschrieben. Der vollständige Text der INCOTERMS® 2020 kann bei der ICC Germany e.V. bezogen werden.


Übersicht und Transportarten

Für alle Transportarten:

EXW Ab Werk (...benannter Ort)
FCA Frei Frachtführer (...benannter Ort)
CPT Frachtfrei (...benannter Bestimmungsort)
CIP Frachtfrei versichert (...benannter Bestimmungsort)
DAT Geliefert (…benanntes Terminal im Bestimmungshafen)
DAP Geliefert (…benannter Bestimmungsort)
DDP Geliefert verzollt (...benannter Bestimmungsort)

Nur für den Schiffstransport:

FAS Frei Längsseite Schiff (...benannter Verschiffungshafen)
FOB Frei an Bord (...benannter Verschiffungshafen)
CFR Kosten und Fracht (...benannter Bestimmungshafen)
CIF Kosten, Versicherung, Fracht (...benannter Bestimmungshafen)