Embargo

Aus politischen Gründen hat die Europäische Union gegen eine Reihe von Ländern Wirtschaftssanktionen verhängt. Diese werden in der Regel vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen. Danach erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb der Europäischen Union über den Gemeinsamen Standpunkt auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Damit die Beschlüsse der GASP unmittelbar geltendes EU-Recht werden, bedürfen diese der Umsetzung entweder als geltende EU-Verordnungen oder durch nationale Rechtsakte. Allerdings kann die Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik auch ohne eine UN-Resolution, nämlich durch einen EU-Beschluss, europäische Embargomaßnahmen vereinbaren und innerhalb der EU umsetzen.

Definition von Embargo

Embargos sind Wirtschaftssanktionen gegenüber einem bestimmten Land. Der Außenwirtschaftsverkehr mit diesem Land wird dadurch eingeschränkt oder komplett untersagt.
Hinweis: Auch die Finanzsanktionen ist ein Embargo (Personenembargo). Ist die Person, das Unternehmen oder die Organisation gelistet, so ist das Geschäft jeglicher Art komplett untersagt!

Embargoarten

Es wird zwischen drei Embargoarten unterschieden:
  • Totalembargo
  • Teilembargo
  • Waffenembargo
Beim Totalembargo wird jeglicher wirtschaftliche Kontakt zu einem Land verboten. Ausnahmen bestehen meist nur für Güter zur humanitären Hilfe. Die Europäische Union hat derzeit kein Totalembargo gegen ein Land ausgesprochen.
Das Teilembargo bezieht sich auf bestimmte Wirtschaftsbereiche. Teilweise werden die auf ein spezifisches Land ausgerichteten Beschränkungen mit personenbezogenen Restriktionen kombiniert. Inhaltlich umfassen die personenbezogenen Maßnahmen zumeist Finanzsanktionen sowie Reisebeschränkungen.
Ist gegen ein Land ein Waffenembargo verhängt, so ist die Ausfuhr von militärischen Gütern nicht gestattet und auch nicht genehmigungsfähig. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält alle Rüstungsgüter (Waffen, Munition und Rüstungsmaterial).

Übersicht der Embargoländer

Eine Übersicht der Länderembargos kann der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entnommen werden. Eine weitere Übersicht bietet die EU-Sanctions Map.
Bitte beachten Sie, dass sich die Länderliste täglich ändern kann.
EU-Sanktionen gegen Russland
Seit Februar 2022 hat die Europäische Union in mehreren Sanktionspaketen Maßnahmen als Reaktion auf Russlands Invasion in die Ukraine erlassen. Die bestehenden Wirtschaftssanktionen werden damit verschärft.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sind weitere Sanktionen und Einschränkungen, insbesondere wirtschaftliche, möglich.