Recht
Ausführliche Informationen zum Recht in China finden Sie auf der Seite der GTAI (Germany Trade and Invest).
Nachstehend finden Sie Erstinformationen zur Rechtslage in China.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Rechtsdurchsetzung
Wie ist es um die Rechtssicherheit in China bestellt? Seit Beginn der chinesischen Öffnungspolitik 1978 hat das Land gerade im Bereich der Wirtschaftsgesetzgebung große Fortschritte gemacht. Mit dem WTO-Beitritt wurden neue Wirtschaftsbereiche für ausländische Investitionen geöffnet und die Rechtsgrundlagen für den gewerblichen Rechtsschutz erheblich verbessert. Es wurden weit über 1000 Regelungen aufgehoben und mehr als 2300 Anpassungen bestehender Gesetze und Vorschriften veröffentlicht. Das größte Problem Chinas besteht tatsächlich in der Umsetzung der qualitativ häufig guten Gesetze.
Generell besteht in China ein anderes Rechtsverständnis als in Deutschland. Das hat vor allem mit kulturellen Gegebenheiten zu tun. Als Unternehmen muss man wissen: Der Weg vor ein Gericht wird gleichbedeutend gesehen mit dem Ende der Geschäftsbeziehungen. Vor dem Rechtsweg sollte daher ein außergerichtlicher Weg versucht werden. Meist führt das eher zu den gewünschten Ergebnissen. Weiterhin muss mit Problemen der Durchsetzung des Urteils gerechnet werden.
Wichtig: Ausländische Gerichtsurteile können in der VR China nur bedingt, beziehungsweise fast gar nicht vollstreckt werden!
Daher empfiehlt sich für die außergerichtliche Einigung die Schiedsgerichtsbarkeit. China ist Signatarstaat der New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Aufgrund dieses Abkommens müssen chinesische Gerichte die Entscheidungen ausländischer Schiedsgerichte ohne Vornahme einer weiteren Prüfung vollstrecken. Im Vertrag können Schiedsinstitutionen in Deutschland, der VR China oder anderen Ländern bestimmt werden. Auch das Recht, das zur Anwendung kommen soll, ist frei wählbar. Zuständig in China ist die China International Economic and Trade Arbitration Commission. Das Verfahren ist schriftlich verbindlich geregelt. Ausländische Experten sind als Schiedsrichter akkreditiert. Eine Schiedsgerichtsklausel im Vertrag ist daher sehr empfehlenswert.
Vertragsgestaltung
Genau wie bei dem Rechtsverständnis, gibt es auch Unterschiede im Vertragsverständnis zwischen Deutschen und Chinesen. In der chinesischen Kultur werden Verträge als Zwischenergebnisse angesehen, die später noch nachverhandelt werden können. Diese Nachverhandlungen werden als gegenseitige Anpassungen an geänderte Umstände betrachtet und nicht als Vertragsbruch. Seit dem 1. Oktober 1999 gilt das Vertragsrecht in China.
Die Germany Trade and Invest stellt einige sehr hilfreiche Vertragsvorlagen für China zur Verfügung. Diese können bei der GTAI bezogen werden - www.gtai.de. Darunter:
- Deutsch-Chinesischer Standardvertrag für Liefergeschäfte (Bestell-Nr. 8885)
- Deutsch-chinesischer Standardvertrag für Knowhow- und Patentlizenzen, 2012
Quellen: Germany Trade and Invest, AHK China, CIETAC
Stand: Mai 2024