Mexiko
Handelsabkommen
Seit dem Jahr 2001 gibt es ein Handelsübereinkommen zwischen der EU und Mexiko. Zum 1. Juli 2020 ist das United States Mexiko Kanada-Abkommen (USMCA) in Kraft getreten. Das USMCA ersetzt das nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA). Die Handelsabkommen gelten jeweils nur für Waren mit Ursprung in den Vertragspartnerländern. Waren mit EU-Ursprung können zollfrei nach Mexiko aber nicht von dort zollfrei in die USA transportiert werden.
Länderinformationen
Länderportal Mexiko von Germany Trade & Invest (GTAI)
Anmerkung: Die Informationen können je nach Umfang kostenfrei oder kostenpflichtig heruntergeladen werden. Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt können ausgewählte Dokumente kostenfrei erhalten (bitte anfragen bei Monika Goldbach)
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Unterstützung beim Markteinstieg
Die Experten der Deutsch-Mexikanischen Industrie- und Handelskammer (AHK) unterstützen deutsche Unternehmen beim Markteinstieg und der Bearbeitung des mexikanischen Marktes. Die Dienstleistungen reichen von der kostenfreien Erstauskunft bis zur umfangreichen und daher kostenpflichtigen Marktstudie oder Geschäftspartnervermittlung.
AHK Mexiko
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