USA-Geschäft im Zeichen der Zölle
Neue Zölle im Warenverkehr mit Nordamerika
Zölle als handelspolitisches Instrument erleben bereits seit einigen Jahren eine Renaissance. Ausgewählte Branchen werden mit Zöllen vor ausländischer Konkurrenz geschützt. Zudem werden Strafzölle erhoben, um auf die Zölle und Markteingriffe anderer Staaten zu reagieren.
Der Einsatz von hohen länder- und branchenspezifischen Zöllen durch die neue US-Administration stellt einen radikalen Bruch mit den etablierten Grundsätzen des internationalen Handels dar und bedroht weltweite Lieferketten.
Lieferverträge mit Kunden und Partnern sollten vor diesem Hintergrund überprüft werden. Ein besonderes Augenmerk verdienen dabei die gewählten Incoterms, die Lieferkosten und -risiken auf die Vertragspartner verteilen.
Zusätzlich zu den EU-Zolldatenbanken sollten Unternehmen entweder direkt oder über ihre Kunden die Zolldatenbanken der Drittländer im Blick behalten, wie die US-Zolldatenbank Harmonized Tariff Schedule.
Update Zusatzzölle USA
Pauschalzölle / sogenannte Reziprokzölle
- Der Anfang April verkündete Basiszoll von 10 Prozent auf alle Importe gilt und addiert sich zu den regulären Zöllen. Ausnahmen gibt es für Kanada und Mexiko sowie Produkte, die auch von den reziproken Zöllen ausgenommen werden.
- Ab dem 9. April 2025 sollten zusätzlich länderspezifische Pauschalzölle gelten. Am gleichen Tag wurde jedoch verkündet, dass diese für 90 Tage ausgesetzt werden.
- Für die EU ist nach den 90 Tagen ein Importzoll von 20 Prozent vorgesehen, der zusätzlich zu den regulären Drittlandszöllen erhoben wird. Nicht addiert werden die Zölle für Eisen- Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile. Länderliste mit pauschalen Zollsätzen (3. April 2025).
- Ausgenommen sind zunächst Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzwaren, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte.
Liste der Ausnahmen (3.April 2025) - China steht aktuell im Zentrum der US-Zollpolitik. Die 90-tägige Pause und das Gros der Ausnahmen gilt nicht, nur für Halbleiter wurden Zusatzzölle ausgesetzt. Generell wurde für Waren mit Ursprung China der länderspezifische Zoll auf 125 Prozent erhöht (Stand 23. April).
Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium
- Sind in Kraft und bereits abgebildet in der Zolldatenbank der EU.
- Die Zusatzzölle von 25 Prozent gelten für Waren aus allen Ländern zusätzlich zu den regulären Drittlandszöllen.
- Die Pauschalzölle/Reziprokzölle von 20 Prozent werden standardmäßig nicht addiert (Ausnahme Warenursprung China).
- Besonders problematisch: Bei Stahlimporten muss das Schmelz- und Gießland genannt werden; bei Aluminium muss über einen Ursprungsnachweis sichergestellt werden, dass man nicht mit den für Russland geltenden Maximalzöllen von 200 Prozent belegt wird.
Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile
- Ab dem 3. April werden 25 Prozent Zoll auf importierte Kraftfahrzeuge und spätestens ab 3. Mai 25 Prozent auf Kfz-Teile erhoben, siehe auch hier Zolldatenbank der EU.
- Der 25-prozentige Zoll gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Kraftfahrzeuge gelten. Die Pauschalzölle/Reziprokzölle von 20 Prozent werden standardmäßig nicht addiert (Ausnahme: Warenursprung China).
- Importeure von Autos, die unter das USMCA-Abkommen (USA, Kanada, Mexiko) fallen, können den US-Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dadurch den Zoll in Höhe von 25 Prozent lediglich auf den Wert der nicht US-Produktanteile zahlen.
Die Halbwertzeit all dieser Regelungen ist schwer einzuschätzen. In jedem Fall sind weiterhin Störungen in der Lieferkette zu erwarten (Stand 23. April).
Tipps für betroffene Unternehmen
Grundsätzlich:
- Verträge prüfen – möglichst keine DDP-Lieferungen in die USA vereinbaren. Hintergrund: Üblicherweise zahlt der Importeur den Einfuhrzoll. Eine Ausnahme bildet der Incoterm “Delivery Duty Paid (DDP)” ab, gemäß dem der Versender auch die Zollgebühren trägt. DDP ist bei Lieferungen an nicht verbundene Unternehmen in den USA unüblich und sollte in der aktuellen Situation nicht verwendet werden.
- Die Importabwicklung in den USA läuft grundsätzlich über einen Zollagenten. Der sollte dann hoffentlich wissen, ab wann welcher Zoll tatsächlich erhoben wird.
- Keine übereilten Änderungen vornehmen. Warenursprung und Warenwert müssen weiterhin sorgfältig ermittelt werden. Vor allem bei verbundenen Unternehmen wird der US-Zoll vermutlich noch genauer prüfen, z.B. anhand der Importhistorie.
Wo gibt es Infos:
- Access to Markets Datenbank – hier werden die Zusatzzölle für EU-Ursprungswaren sukzessive aufgeführt.
- US-Zolldatenbank HTS. Das ist allerdings etwas kompliziert, da es sich um sogenannte Zusatzzölle handelt, die sich in einem Sonderkapitel verstecken. Das ist das berüchtigte Chapter 99 der US-Zolldatenbank HTS.
Praktische Hinweise:
- Nur die ersten 6 Stellen der Warennummer gelten auch für die USA – danach muss man das Produkt nochmals einreihen.
- Warenwert für die Handelsrechnung korrekt berechnen. Da muss der sogenannte FOB-Wert stehen, auf den beziehen sich die Einfuhrzölle.
- Entscheidend für die Höhe der Zölle ist immer der Warenursprung und nicht das Lieferland. Der nicht-präferentielle Warenursprung wird in den USA, anders als in Europa, über Case Law ermittelt – es gibt keinen Unionszollkodex (UZK).
- Exporteure, die nicht selbst Hersteller sind, können prüfen, ob sie über die “First-Saler-Rule” einen niedrigeren Warenwert zur Einfuhr ansetzen können.