CBAM: Berichtspflicht macht ernst
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll sicherstellen, dass für EU-Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt wurden. Seit dem dritten Quartal 2024 müssen alle Unternehmen, die betroffene Waren liefern, direkte und indirekte Emissionen, die bei der Produktion der importierten Waren entstanden sind, berechnen und im sogenannten CBAM-Portal melden. Die Importeure sind dabei auf Daten der Lieferanten angewiesen. Falls noch nicht geschehen, sollten diese zeitnah kontaktiert werden. Bislang wurden noch keine Berichte angemahnt, Unternehmen müssen sich aber darauf einstellen, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle ein Mahnwesen aufsetzt.