Montage von Photovoltaik-Anlagen
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) haben ihren "Leitfaden Abgrenzung" überarbeitet.
Eine derzeit sehr beachtete Neuregelung wurde aufgenommen, weil es zuletzt verstärkt zu Schäden durch unsachgemäße Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern gekommen ist. Der Arbeitskreis "Leitfaden", bestehend aus Expertinnen und Experten der Industrie- und Handelskammern, der HWKs, des DHKT und der DIHK, hielt es deshalb für geboten, diesen Passus zu ändern. In der Praxis führt dies dazu, dass die Montage der PV-Anlagen auf Dächern künftig nur noch von Handwerksbetrieben und Betrieben mit bereits angemeldetem Gewerbe vorgenommen werden können.
Bislang war "bei reiner Montage und ohne Eingriff in die Dachunter- beziehungsweise Fassadenkonstruktion bei Aufdachsystemen" keine Zuordnung zur Handwerksordnung vorgesehen. Allerdings sind bei der Montage von modernen PV-Anlagen stets die vorhandene Bausubstanz, bestehende Untergründe, Statik sowie zusätzliche Wind- und Schneelasten zu berücksichtigen. Daher konnte nicht weiter von "einfachen Aufdachsystemen" ausgegangen werden. Dem Gremium war bei seiner Entscheidung der Fachkräftemangel im Dachdeckerhandwerk durchaus bewusst. In der Abwägung standen aber sicherheitsrelevante Aspekte im Vordergrund.
Wichtig: Die Regelung gilt nur für die Zukunft. Das bedeutet, dass alle Betriebe, die bislang die Montage von Photovoltaik-Anlagen angemeldet und betrieben haben, dies auch weiterhin tun können – auch dann, wenn es sich dabei nicht um einen Handwerksbetrieb handelt.