Energieaudit
Was ist ein Energieaudit?
Ein Energieaudit ist eine punktuelle und detaillierte Untersuchung des Energieverbrauchs in einem Unternehmen. Es identifiziert ineffiziente Prozesse und gibt Empfehlungen zur Optimierung. Ziel ist es, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken, Kosten zu reduzieren und Umweltbelastungen zu minimieren. In der EU sind große Unternehmen laut der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
Wer ist verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen?
Große Unternehmen sind dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Als große Unternehmen gelten Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in der Regel von dieser Pflicht befreit, können jedoch freiwillig ein Audit durchführen, um Energiekosten zu senken. Befreit sind außerdem Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) eingeführt haben.
Welche Sanktionen gibt es?
Unternehmen, die ihrer Energieaudit-Pflicht nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. In Deutschland kann ein Verstoß gegen die Energieaudit-Pflicht mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem kann die Nichtdurchführung zu Reputationsschäden führen und staatliche Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen können entfallen.
Wie läuft ein Energieaudit ab?
Zunächst kommt es zur Erfassung der Energiedaten, etwa zum Strom-, Gas- und Wasserverbrauch. Im Rahmen einer Analyse werden die Energiebilanzen geprüft und ineffiziente Bereiche identifiziert. Auf Basis einer wirtschaftlichen Bewertung von Einsparpotentialen werden Empfehlungen zu konkreten Maßnahmen abgeleitet. Die Ergebnisse des Audits fließen in einen abschließenden Bericht ein, der als Grundlage für Investitionsentscheidungen dienen kann.
Wer ist für die Durchführung und die Prüfung verantwortlich?
Ein Energieaudit wird durch einen dafür qualifizierten Energieauditor durchgeführt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die Energieaudits durchführen, beauftragt. Diese Energieauditorenliste ist über die Homepage des BAFA abrufbar.
