Klimaschutz-Position


Einleitung

Mit dem Positionspapier „Nachhaltiges Wirtschaften“ hat die IHK Frankfurt am Main ihre
Haltung zu nachhaltigem Wirtschaften formuliert. Daraus leitet sich die Position zum
Klimaschutz unter Berücksichtigung der Studie „Neue Wege für die Energiewende (Plan B)“
ab.
Nachhaltiges Wirtschaften ist keine Option, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit.
Unternehmen, die heute in klimafreundliche Geschäftsmodelle, ressourcenschonende
Prozesse und innovative Technologien investieren, sichern ihre Zukunftsfähigkeit, stärken ihre
Wettbewerbsposition und erschließen neue Märkte. Die IHK Frankfurt am Main bekennt sich
klar zur klimaneutralen Transformation der deutschen Wirtschaft gemäß dem Pariser
Klimaabkommen – und versteht Klimaschutz als integralen Bestandteil einer zukunftsfähigen
Unternehmensstrategie.
Zugleich stehen Unternehmen vor realen Herausforderungen: steigende Energiekosten,
wachsende regulatorische Anforderungen, Fachkräftemangel und geopolitische
Unsicherheiten. Die Transformation darf Unternehmen nicht überfordern. Sie muss in einem
Tempo erfolgen, das wirtschaftlich tragfähig ist – für Betriebe jeder Größe, insbesondere für
den Mittelstand.
Entscheidend ist dabei das richtige Zusammenspiel von Anreizen und Rahmenbedingungen.
Marktwirtschaftliche Instrumente wie der Europäische Emissionshandel haben bewiesen, dass
sie Klimaschutz effektiv und kosteneffizient fördern können – ohne Innovationspotenziale
auszubremsen. Der Staat sollte deshalb auf klare Leitplanken setzen, statt durch kleinteilige
Detailsteuerung in unternehmerische Entscheidungen einzugreifen. Technologieoffenheit,
Planungssicherheit und der Abbau unnötiger Bürokratie sind Voraussetzungen dafür, dass die
Transformation gelingt.
Klimaschutz ist zudem ein globales Problem, das globale Antworten erfordert. Nationale
Alleingänge, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährden,
ohne den globalen CO2-Ausstoß zu senken, verfehlen ihr Ziel. Carbon Leakage – die
Verlagerung von Produktion und Emissionen ins Ausland – schwächt nicht nur den
Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern konterkariert den globalen Klimaschutz. Die IHK
Frankfurt am Main fordert daher, dass Klimaziele und -strategien international koordiniert
werden, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und wirksamen Klimaschutz zu
gewährleisten.
Auf Basis dieser Überzeugungen unterstützt die IHK Frankfurt am Main die beiden Positionen
der DIHK-Vollversammlung zum Klimaschutz aus dem November 2025 und aus dem März
2026

„Klimaschutz effizienter erreichen und international abstimmen“
DIHK-Position I vom 27.11.2025 auf der Basis der Studie „Neue Wege für die
Energiewende (‚Plan B‘)“

Der aktuelle Weg der Energiewende in Deutschland ist geprägt von zahlreichen, sich teilweise
widersprechenden Zielen, staatlicher Detailsteuerung, unzureichender europäischer und
internationaler Einbettung sowie fehlender internationaler Abstimmung. Hohe Kosten und
Wettbewerbsnachteile für die Wirtschaft sind die Folge. Die DIHK sieht bereits seit längerem
Stilllegungen und Abwanderungen vor allem energieintensiver Produktion und damit den
Verlust hochwertiger Industriearbeitsplätze in Deutschland. Laut der Studie „Neue Wege für
die Energiewende“ summieren sich die Gesamtsystemkosten in den Jahren 2025 bis 2049 bei
einem „Weiter so“ auf bis zu 5,4 Billionen Euro. Sollte die Politik den eingeschlagenen Kurs
fortsetzen, führt dies zu weiter steigenden Energiekosten für die Unternehmen mit
weitreichenden negativen Folgen für die gesamte Unternehmenslandschaft.
Deutschland hat einen strukturellen Nachteil bei natürlichen Ressourcen: Andere Länder
haben größere Potenziale bei Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie oder verfügen über
kostengünstigere Biomasse. Unsere erneuerbaren Energien sind also im Standortvergleich
häufig teurer. Das verlangt umso mehr Effizienz bei ihrer Nutzung und Integration in das
Energiesystem. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss weitergehen, Oberziel sollte aber
eine kostengünstige, resiliente und sichere Energieversorgung sein. Klar ist aber auch: Neben
den klimaneutralen, heimischen Versorgungsoptionen braucht die deutsche Wirtschaft auch
langfristig Energieimporte.
Der Erfolg der deutschen Wirtschaft gründet auf fortschrittlichem Wissen, innovativer Technik,
gut ausgebildeten Fachkräften und zeigt sich in Exportstärke und einer Vielzahl von
sogenannten Hidden Champions. Diese Stärken sind eine Voraussetzung dafür, dass die
klimaneutrale Transformation langfristig ein Erfolgsmodell für die deutsche ebenso wie die
europäische Wirtschaft wird und den Standort stärkt. Denn: Technologie ist der Schlüssel zur
Energiewende und zur Erschließung neuer Exportmärkte.
Die IHK-Organisation unterstützt das Ziel der Klimaneutralität. Um die Unternehmen auf dem
Weg der Transformation nicht zu überfordern und die wirtschaftlichen Chancen nutzen zu
können, schlägt sie folgende neue Wege vor:

Klimaziele international koordinieren

Klimawandel ist ein globales Problem, das immer drängender wird und nur gemeinsam gelöst
werden kann. Klimaneutralität braucht deshalb eine internationale Einbettung. Nationale
Maßnahmen sind dann wirksam, wenn sie einen Beitrag zur weltweiten Emissionsverringerung
leisten oder Anreize zur Nachahmung setzen. Deutschland hat mit seinem Ziel, 2045
klimaneutral zu sein, gegenüber der Mehrzahl der Industrie- und Schwellenländer eine
ambitioniertere Zielsetzung. Dies führt zu deutlich höheren Kosten für die deutschen
Unternehmen.
Um Chancen für die deutsche Wirtschaft zu nutzen und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden,
schlägt die DIHK vor, die deutschen und europäischen Reduktionsziele auch an den
Klimaschutzanstrengungen der wichtigsten wirtschaftlichen Wettbewerber auszurichten.
Deutschland und Europa können zwar gegenüber der Vergleichsgruppe vorangehen. Das
deutsche bzw. europäische Engagement sollte dabei aber auf die Aktivitäten anderer Länder
Bezug nehmen und die internationalen Anstrengungen berücksichtigen.
Der wesentlich von Deutschland angestoßene und 2022 gegründete Klimaclub mit mittlerweile
46 Mitgliedern sollte eine Abstimmung der Klimaziele unter Wettbewerbern stützen. Wenn
Klimaziele und -strategien international koordiniert sind, kommt es zu weniger Carbon Leakage
und mehr globalem Klimaschutz. Beides ist gut für die deutsche Wirtschaft. Entscheidend sind
Bemühungen um verstärkten internationalen Klimaschutz. Sollten hier keine substanziellen
Fortschritte erreicht werden, ist die überwiegende Mehrheit der deutschen Wirtschaft der
Meinung, dass das deutsche CO2-Budget angelehnt an den Benchmark der Vergleichsgruppe
ausgeweitet werden sollte. Mit der Botschaft einer solchen Politik verbindet sich die Erwartung,
andere Länder zu einer ambitionierteren Klimaschutzpolitik und zu stärkeren eigenen
Klimaschutzanstrengungen zu bewegen.
Regionale Klimaschutzziele in Deutschland auf Landes- oder kommunaler Ebene können zwar
vor Ort Innovationsimpulse setzen. Für den Klimaschutz in Deutschland insgesamt können sie
jedoch nachteilig sein. Über die Budgets in den Emissionshandelssystemen und zusätzliche
Sektorziele sind die Emissionsmengen auf europäischer und nationaler Ebene eng begrenzt.
Früher gesetzte regionale Emissionsminderungsziele führen bei gegebenen
Vermeidungskosten nicht zu einer Verringerung der Gesamtemissionen, sondern zu einer
regionalen Verlagerung. Eine Vielzahl räumlich begrenzter Technologie- und/oder
Transformationspflichten führt außerdem zu Ineffizienzen (z. B. durch räumlich begrenzte
Technologievorschriften), zusätzlichen Regulierungen (z. B. räumlich begrenzte
Transformationspflichten) und in Konsequenz zu zusätzlichen Kosten für Betriebe. Eine
Mehrheit in der IHK-Organisation empfiehlt daher, dass Länder und Kommunen sich im
Bereich der sehr wichtigen Klimaanpassungspolitik engagieren und hier innovativ agieren
sollten.

Auflösung jahresscharfer Ziele zugunsten eines Budgetansatzes

Deutschland kann nach dem aktuellen Pfad bis zur Klimaneutralität 2045 noch 6 Mrd. Tonnen
CO2 ausstoßen. Das entspricht in etwa dem Zehnfachen des Ausstoßes im Jahr 2024 und
lässt sich als Fläche unter einem fiktiven Reduktionspfad darstellen (siehe Grafik)
In Deutschland sind jahresscharfe Klimaziele für 2030 und 2040 festgelegt, der Pfad mit
Jahreszielen von 2031 bis 2040 soll noch in dieser Legislatur erarbeitet werden.
Jahresscharfe Ziele führen zu Kostensteigerungen, weil Unternehmen auch
Vermeidungstechnologien verwenden müssen, die technologisch unausgereift und damit teuer
sind. Auch der Um- bzw. Neubau von Infrastrukturen ist umso teurer, je enger das Zeitbudget
ist und kann darüber hinaus nicht beliebig beschleunigt werden. Zudem erfolgen Innovationen
und Effizienzgewinne selten kontinuierlich, sondern in Sprüngen. So zeigt die Studie „Neue
Wege für die Energiewende“, dass die Vermeidungskosten bei einem derzeit diskutierten
jahresscharfen EU-Klimaziel von 90 Prozent im Jahr 2040 auf das Vier- bis Fünffache
ansteigen im Vergleich zu einem flexiblen Budgetansatz bis 2050. Daher spricht sich eine
Mehrheit in der IHK-Organisation gegen jahresscharfe Ziele und für einen Budgetansatz aus.
Bei insgesamt hohem zeitlichen Druck ergibt sich damit die Möglichkeit, die Transformation
kontinuierlich voranzutreiben, aber im Sinne eines atmenden Systems an technologischen
Entwicklungen und Reifegraden zu orientieren. Am Ende werden die gleichen Emissionen im
gleichen Zeitraum eingespart. Aber für die Wirtschaft können so Kosten in großem Ausmaß
vermieden werden.

Alle Emissionen in Handelssysteme einbeziehen

Die DIHK setzt sich schon seit vielen Jahren für einen Emissionshandel (ETS) als zentrales
Lenkungsinstrument ein, da er mittels Preissignalen Klimaschutz effektiv erreicht und
Emissionen dort vermeidet, wo dies zu den geringsten Kosten für die Unternehmen möglich
ist. Alle anderen Instrumente, die auf die Einsparung von Emissionen ausgerichtet sind, sind
bei einem umfassenden Emissionshandel grundsätzlich nicht erforderlich und sollten
gegenüber dem Wirken von klaren Preissignalen sorgfältig abgewogen werden.
Der bestehende europäische Emissionshandel für Industrie und Kraftwerke (ETS 1) ist
ambitioniert. Nach derzeitiger Planung gibt es ab 2039 keine neuen Zertifikate mehr zu kaufen.
Dies wird viele Unternehmen überfordern und die Stilllegung energieintensiver Produktion
beschleunigen. Der eingeschlagene Pfad kann damit zum Verlust von Wohlstand gegenüber
Treibhausgasemissionen in Deutschland anderen Weltregionen und der Verlagerung statt des Einsparens von Emissionen führen. Die
überwiegende Mehrheit in der IHK-Organisation plädiert deshalb dafür, den Emissionshandel
als zentrales Steuerungsinstrument für Klimaschutz beizubehalten, aber anders als bisher an
den Ambitionen vergleichbarer Wirtschaftsräume auszurichten.
Viele Unternehmen sehen die Emissionsziele als zeitlich unrealistisch an. Unglaubwürdige
Ziele führen zur Erwartung politischer Eingriffe und sinkendem Vertrauen in Marktsignale. Die
Diskussion über und die Zweifel an der Einführung des zweiten Emissionshandels (ETS 2) für
Wärme und Verkehr zeigt genau dies: Politische Eingriffe werden erwartet.
Emissionshandelssysteme brauchen deshalb politisch glaubwürdige Pfade. Nachträgliche
Eingriffe in den Mechanismus der Preisbildung sollten unterbleiben.
ETS 1 und ETS 2 sollten gut ineinandergreifen. Die DIHK befürwortet, dass die Emissionen
aller Sektoren anders als bisher in beiden Handelssystemen vollständig erfasst werden. Ob
dies in einem gemeinsamen System sinnvoll ist, sollte geprüft werden.
Selbst bei einer internationalen Anbindung der Emissionshandelssysteme wird das Problem
des Carbon Leakage bestehen bleiben. Der CO2-Grenzausgleich (CBAM) ist grundsätzlich
sinnvoll für einen Ausgleich klimapolitischer Kosten in der EU, er muss aber weiter vereinfacht
werden, Exporte angemessen berücksichtigen und seine Wirksamkeit beweisen. Solange er
dies nicht tut, muss es bei freien Zuteilungen von Emissionsrechten bleiben, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern.

Internationale Projekte bei der CO2-Einsparung anerkennen

National müssen Emissionen und Emissionsminderungen exakt nachgewiesen werden. Dies
wäre auch bei internationalen Minderungsprojekten möglich. Internationale CO2-Minderungen
sind für den globalen Klimaschutz ebenso wertvoll wie nationale Minderungen und sollten
entsprechend anerkannt werden – z. B. im Rahmen der bestehenden
Emissionshandelssysteme. Nachweise und Kontrollen inklusive klarer Haftungsregeln sind
dabei international komplexer und führen auch zu mehr Bürokratie. Sie wären hier aber
notwendig, um die Glaubwürdigkeit solcher Gutschriften zu erhalten und insbesondere
Doppelanrechnungen zu vermeiden. Am sinnvollsten wäre es daher, das europäische
Emissionshandelssystem mit anderen Systemen durch die Schaffung einheitlicher Standards
und Nachweissysteme zu verknüpfen und dadurch auch internationale Einsparpotenziale zu
erschließen.

Effizienter Klimaschutz: Staat als Rahmensetzer, nicht als Technologielenker

Welche Technologien sich am Markt durchsetzen, kann keine staatliche Planung vorhersagen.
Denn: Die Energiewende ist ein langfristig angelegter Prozess, der von einem hohen Maß an
Unsicherheit gekennzeichnet ist. Eine technologieneutrale Politik ist deshalb notwendig. Die
Politik kann und sollte marktliche/privatwirtschaftliche Risiken für Unternehmen dabei nicht
übernehmen. Schließlich sind Markt und Wettbewerb die wirksamsten Treiber von Innovation
und technologischem Fortschritt.
Der Staat sollte sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren: Die Schaffung eines Rahmens,
in dem der Wettbewerb zum besten Technologiemix führt. Ein glaubwürdiger Emissionshandel
mit langfristiger Perspektive und klarer Rahmensetzung sorgt für entsprechende Anreize bei
den Unternehmen. Unkalkulierbare betriebswirtschaftliche Risiken, die Investitionen in
strategisch wichtige neue Technologien verhindern, kann der Staat mit einer begleitenden
Förderung für eine Übergangszeit absichern.
Komplexität ist eines der größten Hemmnisse einer erfolgreichen Transformation. Politische
Zielkonflikte, aufwendige Regulierung, kleinteilige Detailsteuerung und bürokratische
Prozesse führen zu unnötiger Verlangsamung und Mehrkosten. Eine ganz überwiegende
Mehrheit in der IHK-Organisation befürwortet deshalb eine Reduktion staatlicher Förderungen,
die überwiegend beschränkt auf die Risikoabsicherung sein sollten. Investitionsförderungen
sind dabei besser als eine Betriebskostenförderung.
Kurzfristig kann das Rückführen von Förderungen unternehmerische Risiken im Vergleich zum
Status Quo erhöhen. Bestehende Förderung sollte daher nur mit einer angemessenen
Übergangszeit beendet werden. Mittel- und langfristig verspricht weniger Förderung
volkswirtschaftlich und damit am Ende auch betriebswirtschaftlich die geringsten Kosten für
die Wirtschaft.
Weniger Komplexität ergibt sich durch die Konzentration auf ein Ziel: Die Senkung der
Treibhausgasemissionen. Zusätzliche Ziele für erneuerbare Energien und Energieeinsparung
sind aus ganz überwiegender Sicht der Unternehmen national wie europäisch entbehrlich. Den
Unternehmen wird damit überlassen, welchen Weg sie für ihre betriebliche Klimaneutralität
einschlagen. Daraus entstehen Innovationen.
Zudem ist es wichtig, dass Unternehmen unterschiedliche Wege gehen können. Dafür ist
neben dem Einsatz erneuerbarer Energien und einer Steigerung der Energieeffizienz
entscheidend, dass funktionierende Märkte für Wasserstoff sowie CO2-Abscheidung und
-speicherung entstehen. Dem Staat kommt dabei die Aufgabe zu, den Anschluss von
Unternehmen an neue Infrastrukturen zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem auch, die Kosten
für die Nutzung der Infrastruktur am Anfang zu begrenzen. Die Kosten für die initiale Errichtung
eines Wasserstoff- und CO2-Kernnetzes sollten vorrangig vom Staat getragen und über ein
Amortisationskonto abgesichert werden. Im Strombereich können dynamische Netzentgelte
für eine bessere Nutzung der Infrastruktur sorgen und damit Kosten für die Unternehmen
begrenzen.

„Klimaschutz effizient und wirksam gestalten“
DIHK-Position II vom 19.03.2026

Klimaschutz bleibt für die deutsche Wirtschaft ein zentrales Anliegen. Die Unternehmen
bekennen sich klar zur Klimaneutralität und treiben sie mit viel Eigeninitiative voran. 90 Prozent
haben ein betriebliches Klimaneutralitätsziel bis 2045 und viele Betriebe verknüpfen damit
konkrete Geschäftschancen für ihre Produkte und Dienstleistungen, auch im Export.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass der bisher eingeschlagene Weg nicht
ausreicht, um das Ziel zu erreichen, und wirtschaftlich kaum tragfähig ist. Viele Betriebe
geraten angesichts hoher Kosten, langer Verfahren, Unklarheiten bei der Entwicklung neuer
Infrastrukturen und international ungleicher Rahmenbedingungen an ihre Belastungsgrenzen,
mit wachsender Sorge um Wettbewerbsfähigkeit und Akzeptanz, wie auch das IHK Energiewende-Barometer zeigt.
Vor diesem Hintergrund legt die DIHK Vorschläge vor, die Klimaschutz wirksamer, schneller
und effizienter machen sollen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Transformation
unserer Wirtschaft bleiben dafür zentrale Voraussetzungen. Gleichzeitig müssen weitere
Instrumente, wie in diesem Papier vorgeschlagen, offen und sachlich diskutiert werden, um
Klimaschutz ambitioniert, international abgestimmt und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.
Unser Ziel ist es, die Energie- und Klimapolitik so weiterzuentwickeln, dass Deutschland
klimaneutral wird, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichert und die gesellschaftliche
Unterstützung für die Transformation stärkt. Die DIHK versteht sich dabei als konstruktiver
Partner für ambitionierten Klimaschutz, der wirkt und wirtschaftlich bestehen kann.
Vor dem Hintergrund eines breiten Meinungsspektrums in der Wirtschaft macht die DIHK
folgende Vorschläge:

Klimaschutz international stärken, internationale Klimaschutzzertifikate nutzen

  • Die Bundesregierung ist gefordert, gemeinsam mit den europäischen Partnerländern
    andere Staaten zu schnellerem Klimaschutz zu bewegen, z. B. durch Verknüpfungen von
    Emissionshandelssystemen. So lassen sich Wettbewerbsnachteile für deutsche
    Unternehmen begrenzen, Wachstumsmöglichkeiten für Cleantech-Betriebe steigern und
    Kosten des Klimawandels global senken.
  • Die EU-Kommission ist auf dem Weg, die Emissionshandelspfade zu strecken und
    Mehremissionen gegenüber dem Status quo aufgrund der Wettbewerbssituation zu
    ermöglichen - nicht zuletzt durch den Beschluss, internationale Klimaschutzzertifikate ab
    2036 zuzulassen. Die Bundesregierung sollte sich für diesen Prozess einsetzen und in der
    EU für eine noch schnellere Anerkennung internationaler Zertifikate und deren Integration
    in die Emissionshandelssysteme werben. Hintergrund ist, dass die Entwicklung neuer
    Infrastrukturen für Strom, Wasserstoff und CO2 länger dauert und die Energiekosten für
    die allermeisten Betriebe gegenüber dem Status quo steigen. Für den Übergang zur
    Klimaneutralität benötigen die Unternehmen daher Zeit.
  • Internationale Klimaschutzprojekte können ein Hebel sein, um Emissionen global mit hoher
    ökologischer Wirkung, aber auch ökonomisch effizient zu senken. Unternehmen sollten
    aus solchen Projekten Zertifikate analog zu freien Zuteilungen im Emissionshandel oder
    Gutschriften erhalten, die sie für die eigene Transformation anrechnen oder mit denen sie
    handeln können. Dadurch kann zusätzliches privates Kapital für den internationalen
    Klimaschutz aktiviert werden. Durch Investitionen in internationale Projekte können
    Technologien sowie Know-how exportiert und verbreitet werden.

Emissionshandelssysteme ausbauen und verknüpfen

  • Die deutsche Wirtschaft befürwortet mit ganz überwiegender Mehrheit den Start des
    zweiten europäischen Emissionshandels für Wärme und Verkehr im Jahr 2028, weil
    dadurch europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt und alle Sektoren
    Anreize zur Transformation bekommen. Eine weitere Verschiebung des Starts würde den
    Klimaschutz auf europäischer Ebene verlangsamen und Chancen für die deutsche
    Cleantech-Branche schmälern. Die Bundesregierung sollte sich daher gegenüber den
    anderen Mitgliedstaaten für dieses Instrument einsetzen.
  • Immer mehr Länder führen eigene CO2-Handelssysteme ein. Die EU sollte zur
    Angleichung der Systeme beitragen oder zumindest eine gegenseitige Anrechenbarkeit
    von CO2-Abgaben ermöglichen. Dadurch würden der internationale Klimaschutz verstärkt
    und Wettbewerbsnachteile europäischer Unternehmen vermindert.

Unternehmen so lange wie nötig schützen

  • Die nationale und europäische Klimaschutzpolitik verfehlt ihr Ziel teilweise deshalb, weil
    sie zur Verlagerung von Wertschöpfungsketten ins Ausland führt. Das schadet nicht nur
    dem Standort Deutschland und erhöht Importbedarfe und -abhängigkeiten. Diese
    Entwicklung führt auch zu einem Anstieg der globalen Emissionen, da eine Abwanderung
    von Produktion in Länder mit geringeren Umwelt- und Klimaschutzauflagen erfolgt (Carbon
    Leakage). Ausgleichsmaßnahmen (Kompensationen, freie Zuteilungen) können dies
    verhindern. Sie sollten so lange erfolgen, bis die Gefahr nicht mehr besteht. Für den 2028
    startenden zweiten europäischen Emissionshandel fehlt ein solcher Schutz. Die EU muss
    hier schnell Abhilfe schaffen.

Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für den Erfolg der Energiewende notwendig

  • Die Transformation des Energiesystems braucht Rohstoffe. Neue Technologien erfordern
    Materialien, wie z. B. Kupfer, Cobalt oder Platin, die nicht unbegrenzt zur Verfügung
    stehen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil für ein zukunftsfähiges Energiesystem; ihre
    Knappheit und ihre Kosten können das Erreichen der Klimaneutralität gefährden. Der
    Ausbau erneuerbarer Energien und die Transformation des Energiesystems führen
    einerseits zu weniger Importen von Energierohstoffen und senken damit Abhängigkeiten.
    Gleichzeitig erhöhen sich Abhängigkeiten von kritischen Rohstoffen. Daher sind eine
    stärkere Nutzung heimischer Ressourcen sowie die Stärkung der Kreislaufwirtschaft
    notwendige Voraussetzungen für einen resilienten, erfolgreichen Weg zur Klimaneutralität.
  • Zu einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft gehören einfache und international abgestimmte
    Qualitätsstandards für Sekundärrohstoffe und die Beschleunigung von Planungs- und
    Genehmigungsverfahren zum Aufbau von Recyclingkapazitäten. Carbon Capture and
    Utilization (CCU) sollte im Rahmen der Kreislaufwirtschaft einbezogen werden, um die
    Entwicklung von Geschäftsmodellen zur Nutzung von CO2 als Rohstoff und Produkt zu
    ermöglichen. Aktuell wird CCU nur bei einer langfristigen CO2-Bindung von über 100
    Jahren anerkannt, was die Transformation im Übergangszeitraum hemmt.

Belastungen abbauen, Elektrifizierung ermöglichen

  • Die Cleantech-Unternehmen sind wie alle Branchen auf gute Rahmenbedingungen am
    Standort Deutschland angewiesen, um wachsen zu können. Dazu gehören
    wettbewerbsfähige Energiepreise und Lohnnebenkosten, schnelle Genehmigungen, gut
    ausgebildete Fachkräfte sowie wenig Bürokratie und Steuern. Selbst bei einem „Weiter so“
    auf dem eingeschlagenen Energiewendepfad, für den sich viele Betriebe dieser Branchen
    aussprechen, würde deren Wachstum ohne Verbesserungen der allgemeinen
    Standortfaktoren massiv gebremst. Daher setzt sich die DIHK für Verbesserungen der
    Rahmenbedingungen insgesamt ein.
  • Für viele Unternehmen ist die Elektrifizierung der einzig mögliche Weg, um betriebliche
    Klimaneutralität zu erreichen. Unternehmen treffen dabei auf zwei zentrale Hindernisse:
    Die Strompreise sind hoch und auf neue Stromnetzanschlüsse muss viele Jahre gewartet
    werden. Die Bundesregierung ist aufgerufen, weitere Schritte zur Strompreissenkung zu
    unternehmen sowie einheitliche Regeln und Fristen für Stromnetzanschlüsse zu schaffen.
    Die Senkung der Strompreise für alle Unternehmen gehört dazu.

Steuerung und Monitoring beim Klimaschutz besser aufstellen

  • Eine stärkere Kohärenz politischer Entscheidungen vertikal zwischen den politischen
    Ebenen und horizontal auf Bundesebene senkt die Kosten der Energie- und Klimapolitik
    für die Unternehmen. Um die Kohärenz auf Bundesebene zu verbessern, sollte ein
    Koordinierungsgremium Entscheidungen der Bundesregierung vorbereiten und die
    Umsetzung begleiten. Dafür wäre es sinnvoll, beim Kanzleramt einen
    Staatssekretärsausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Ministerien
    einzurichten.
  • Eine stärkere Koordinierung ist vor allem auch im Hinblick auf die deutschen Interessen
    bei EU-Entscheidungen dringend notwendig. Die Bundesregierung sollte sich auf EU Ebene stärker für einen Abbau von Regulierung und Berichtspflichten einsetzen, um die
    Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
  • Für die Weiterentwicklung der Klima- und Energiepolitik ist ein umfassendes und
    unabhängiges Monitoring erforderlich. Die Monitoringinstrumente sollten durch den
    Vergleich von Strom-, Gas- und Wasserstoffpreisen mit europäischen Wettbewerbern und
    die Erfassung der Gesamtsystemkosten des nationalen Energiesystems erweitert werden.
    Eine institutionell unabhängige Anbindung, beispielsweise an den Bundesrechnungshof,
    würde Transparenz und Wirksamkeit zusätzlich erhöhen. Zudem sollte das Monitoring
    stärker als bisher auf die Zukunft mit ihren Herausforderungen gerichtet sein.