Gewerbesteuerumfrage 2024: Keine Erhöhungen, aber auch keine Senkung der Gewerbesteuerhebesätze
8. März 2024
Keine der 25 Kommunen im IHK-Bezirk erhöht die Gewerbesteuer, allerdings senkt auch keine der Kommunen den Gewerbesteuerhebesatz. Sechs Kommunen heben die Grundsteuer B deutlich an. Dies ergab die jährliche Umfrage der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
Nach Frankfurt (460 Prozent), Oberursel mit (410 Prozent) Bad Homburg und Friedrichsdorf (400 Prozent) folgen Steinbach und Flörsheim (jeweils 395 Prozent) sowie Wehrheim (388 Prozent). In Eschborn ist der Gewerbesteuerhebesatz mit 330 Prozent wie in der Vergangenheit am niedrigsten.
Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im IHK-Bezirk ist seit 2010 von 314 Prozent auf 376 Prozent in 2024 angestiegen.
„Seit Jahren fordert die IHK Frankfurt am Main, Steuersenkungspotenziale konsequent zu nutzen, um so die Unternehmen im IHK Bezirk nachhaltig zu entlasten“ merkt Ulrich Caspar an. „Diese Potentiale gibt es jetzt. So habe auch die IHK Frankfurt ihre Beiträge für 2023 um 30% reduziert. Auch die Kommunen könnten mit niedrigeren Hebesätzen auf Dauer mehr Einnahmen durch Ansiedlung von neuen Unternehmen und Reduzierung der Abwanderung von Unternehmen erzielen.“ Immerhin: In Frankfurt wird eine Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes derzeit diskutiert.
Sechs Kommunen erhöhen die Grundsteuer B
Glashütten erhöht auf 725 Prozent, Eppstein auf 680 Prozent, gefolgt von Usingen (605 Prozent), Hattersheim (590 Prozent), Liederbach (550 Prozent) und Kelkheim (520 Prozent).
Die Grundsteuer B, die für alle Grundstücke mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhoben wird, belastet neben Unternehmen auch Hauseigentümer und Mieter. Spitzenreiter ist hier nach wie vor Oberursel mit 947 Prozent.
Am niedrigsten ist der Satz in Eschborn mit 140 Prozent.
Sechs Kommunen erhöhen die Grundsteuer B
Glashütten erhöht auf 725 Prozent, Eppstein auf 680 Prozent, gefolgt von Usingen (605 Prozent), Hattersheim (590 Prozent), Liederbach (550 Prozent) und Kelkheim (520 Prozent).
Die Grundsteuer B, die für alle Grundstücke mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhoben wird, belastet neben Unternehmen auch Hauseigentümer und Mieter. Spitzenreiter ist hier nach wie vor Oberursel mit 947 Prozent.
Am niedrigsten ist der Satz in Eschborn mit 140 Prozent.
„Mit einer Erhöhung der Grundsteuer belasten die Kommunen die Unternehmen, die sich zur Zeit aufgrund der hohen Energiekosten, des Fachkräftemangels, der bürokratischen Belastungen und der internationalen Unsicherheiten ohnehin schon in einem angespannten wirtschaftlichen Umfeld bewegen. Die Erhöhungen tragen darüber hinaus auch zu einer weiteren Kostensteigerung auf dem Mietmarkt, insbesondere auch auf dem Mietwohnungsmarkt bei. Für Unternehmen bedeutet dies einen gravierenden Standortnachteil im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte“, mahnt Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main.
Wie bereits in den vergangenen Jahren begründen die Kommunen die Erhöhungen bzw. die zum Teil sehr hohen Hebesätze überwiegend damit, dass sie für einen ausgeglichenen Haushalt und damit einer Stärkung der Selbstverwaltung notwendig seien.