Nieder-Erlenbach: IHK Frankfurt fordert Schutz für emittierende Unternehmen vor heranrückender Wohnbebauung


10. Juli 2024
Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main äußert ernsthafte Bedenken gegenüber dem aktuellen Bebauungsplanentwurf Nr. 908 "Südlich Am Riedsteg", wie er kürzlich von der Stadt Frankfurt veröffentlicht wurde. Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main, betont, dass dieser Entwurf ein alarmierendes Signal dafür darstellt, dass die Bedeutung der ansässigen Gewerbebetriebe in der Bauleitplanung erneut nicht ausreichend berücksichtigt wird.
In ihrer Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB hat die IHK Frankfurt bereits im Februar 2022 deutlich auf die potenziellen Konflikte hingewiesen, die durch die geplante Wohnbebauung im direkten Umfeld des bestehenden Gewerbegebiets "Am Fuchsloch" entstehen könnten. Besonders hervorgehoben werden dabei die emissionsrechtlichen Probleme durch erhebliche gewerbliche Lärmbelastungen. Das geplante Wohngebiet wäre nur durch die Straße "Alt-Erlenbach" von den bestehenden Gewerbebetrieben getrennt, deren LKW-Anlieferungen, Schichtwechsel und technische Anlagen Lärmemissionen verursachen, die die Immissionsrichtwerte für die Nachtzeit in einem Allgemeinen Wohngebiet um bis zu 14 dB(A) überschreiten könnten, was zu Konflikten zwischen zukünftigen Bewohnern und bestehenden Unternehmen führen würde. "Wir haben in unserer Stellungnahme vorgeschlagen, das Wohngebiet als Urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO auszuweisen, um höhere Lärmemissionen zu ermöglichen und potenzielle Konflikte zu reduzieren. Bedauerlicherweise wurden diese Vorschläge im aktuellen Entwurf nicht berücksichtigt", erklärt Ulrich Caspar weiter.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Umsetzung des Trennungsgrundsatzes nach § 50 BImSchG, der sicherstellen soll, dass emittierende und schutzwürdige Nutzungen räumlich voneinander getrennt werden. Die geplanten fünf Erschließungsstraßen im Bebauungsplanentwurf unterbrechen die vorgeschlagene lärmabschirmende Riegelbebauung an mehreren Stellen, was die Schutzwirkung gegen Lärmemissionen beeinträchtigen könnte. Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt äußert ebenfalls immissionsschutzrechtliche Bedenken gegenüber der Planung und rechnet trotz schallschützender städtebaulicher Maßnahmen und eventuell ergänzendem Schallschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Lärmbeschwerden der Anwohner aus dem neuen Wohngebiet.
Die weiterhin ungeklärten Auswirkungen von Geruchsemissionen des benachbarten Gewerbegebiets auf das Plangebiet gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind ebenfalls ein Anlass zur Sorge. "Es ist unverständlich, dass trotz unserer deutlichen Warnungen vor über zwei Jahren diese Aspekte im Bebauungsplanentwurf nicht weiter aufgegriffen wurden und spezifische Bedürfnisse der bestehenden Gewerbebetriebe nicht angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf die Lärm-, Geruchs- und Verkehrsproblematik entlang der Straße 'Alt-Erlenbach'", ergänzt Caspar. "Wir fordern daher eine gründliche Überprüfung und Neubewertung des Bebauungsplanentwurfs, um sicherzustellen, dass die langfristigen Interessen und die wirtschaftliche Vitalität der bestehenden Gewerbebetriebe gewahrt bleiben und diese nicht durch kostspielige Auflagen gefährdet werden, die sie möglicherweise zwingen könnten, ihren Standort zu verlegen."
"Die IHK Frankfurt unterstützt grundsätzlich das Ziel der Stadt Frankfurt, dringend benötigten Wohnraum für Fachkräfte zu schaffen. Dies darf jedoch nicht weiter auf Kosten bestehender Gewerbebetriebe geschehen. Wohn- und Gewerbenutzung sollten konfliktfrei und im Einklang miteinander entwickelt werden", so Caspar abschließend.