Gewerbeflächenentwicklungsprogramm beschlossen


5. März 2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat gestern am 4. März das fortgeschriebene Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) beschlossen. Damit liegt ein aktualisiertes und umfassendes Arbeitsprogramm vor, auf dessen Grundlage die Sicherung, Aktivierung und Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen in Frankfurt erfolgen kann. Die Stadt Frankfurt kommt mit dem beschlossenen Programm einer langjährigen Forderung der IHK Frankfurt nach. „Es ist ein wichtiger Schritt für den Wirtschaftsstandort Frankfurt und zeigt, dass die Politik auch in Zeiten des Wahlkampfes handlungsfähig bleibt“, freut sich Ulrich Caspar, Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. „Nun gilt es insbesondere die vorgesehenen Bebauungspläne, das Wirtschaftsflächenkonzept, den Prüfauftrag für die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft sowie die Neuausweisung von Flächen auf den Weg zu bringen. Die Stadt sollte jetzt zeigen, dass sie es mit der Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung ernst meint. Ein besonderes Augenmerk gilt der Neuausweisung von Flächen wie sie in Nieder-Eschbach angedacht wurde“, fordert Caspar.
Das GEP umfasst zwölf Beschlusspunkte. Als städtebauliches Konzept ist es Grundlage für die weitere räumliche Planung. Vorgesehen ist die Aufstellung von dreizehn Bebauungsplänen zur Sicherung von bestehenden Gewerbe- und Industriestandorten sowie deren Weiterentwicklung. Hier gilt es eine Priorisierung vorzunehmen und diese schnell auf den Weg zu bringen. In sogenannten Aufmerksamkeitszonen soll das Miteinander von Wohnen und Gewerbe besondere Berücksichtigung finden, um Konflikte zu vermeiden. In definierten Entwicklungsräumen sollen weitere dialogorientierte Konzepte zur Aktivierung von Flächenpotentialen erarbeitet werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Bestandsentwicklung und dem sparsamen Umgang mit Flächen in einer Wachstumsregion wie Frankfurt.
Vorgesehen ist es, weitere Standortmanagements zu etablieren, um vor Ort einen Ansprechpartner für die Entwicklung von Gewerbe- und Industriestandorten zu schaffen. Das Programm sieht zudem die Erarbeitung eines Wirtschaftsflächenkonzeptes vor. Dieses sollte insbesondere Informationen zu den Bestandsnutzungen und der zukünftig angestrebten Nutzung enthalten, um Funktionszusammenhänge zu stärken und verstärkt steuernd wirksam zu werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, eine Gesellschaft für die Entwicklung von Gewerbeflächen zu etablieren.
Im Programm wird zudem die Neuausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen vorgesehen. Grundlage hierfür sind die Flächenbedarfe aus dem Masterplan Industrie sowie dem Räumlich-funktionalem Entwicklungskonzept Gewerbe bspw. in Höhe von 128 ha bis 178 ha außerhalb der Industrieparks und die vier Standortvorschläge aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Frankfurt 2030+. „Das Gebiet in Nieder-Eschbach, für das ein aktueller Prüfauftrag beschlossen wurde, ist nur einer von vier vorgesehen Standorten für Neuausweisungen von Gewerbe- und Industrieflächen, die alle in die Entwicklung gehen sollten, um den Wirtschaftsstandort Frankfurt zu stärken und die finanzielle Grundlage der Stadt zu sichern“, sagt Caspar abschließend.