25.000ster Anerkennungsbescheid bei der IHK FOSA
26. Januar 2021
Die IHK FOSA hat den 25.000sten Anerkennungsbescheid erteilt. Luka Jovanovic aus dem Raum Frankfurt am Main absolvierte nach seiner Zuwanderung nach Deutschland im Februar 2019 zunächst ein freiwilliges soziales Jahr. Für den danach geplanten Wiedereinstieg in seinen erlernten Beruf wollte er sichtbar machen, dass er Fachmann ist. Daher beantragte er eine Gleichwertigkeitsfeststellung für seinen in Serbien erworbenen Ausbildungsabschluss mit dem deutschen Referenzberuf „Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung“.
Der Anerkennungsbescheid mit dem Ergebnis einer teilweisen Gleichwertigkeit entmutigt Luka Jovanovic nicht: „Es ist nicht dramatisch, dass wesentliche Unterschiede festgestellt wurden. Mit meinen 21 Jahren wird es mir nicht schwerfallen, sie schnell nachzuholen“, blickt er zuversichtlich nach vorne. Mittlerweile hat Herr Jovanovic eine Anstellung als Fachinformatiker gefunden. Der teilweise Anerkennungsbescheid hat bereits zur erfolgreichen Bewerbung beigetragen.
„Wir gratulieren Herrn Jovanovic ganz herzlich zur Anerkennung und hoffen auf viele weitere Interessenten im IHK-Bezirk Frankfurt am Main, die sich als Fachkräfte anerkennen lassen wollen“, sagt Klaus-Stefan Ruoff, Vizepräsident der IHK Frankfurt am Main. „Trotz Corona benötigen wir weiterhin dringend Nachwuchs. Gerade für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet als zentraler Internet-Knoten und dem Sitz vieler internationaler Dienstleister mit großem Bedarf an digitaler Kommunikation sind IT-Fachkräfte von großer Bedeutung. In der Metropolregion FrankfurtRheinMain fehlen im Jahr 2021 laut IHK-Fachkräftemonitor 139.000 Fachkräfte. Informatiker fehlen etwa 1.500, ein Drittel davon allein in im IHK-Bezirk der IHK Frankfurt am Main (Stadt Frankfurt, Main-Taunus- und Hochtaunuskreis).“
„Ein Anerkennungsbescheid macht die sich hinter fremdsprachigen Ausbildungsabschlüssen verbergenden Berufsqualifikationen sichtbar und damit für Personalverantwortliche aussagekräftig“, hebt IHK FOSA Geschäftsführerin Heike Klembt-Kriegel hervor. „Dies gilt auch im Falle einer teilweisen Gleichwertigkeit, denn für die Besetzung einer Position sind nicht immer Kenntnisse des kompletten Berufsprofils gefordert. Auch eine Teilanerkennung kann den Weg in ein Beschäftigungsverhältnis ebnen. Zudem steht nach einer Anpassungsqualifizierung auch noch der Weg zu einer vollen Gleichwertigkeit offen. Das Ergebnis der Gleichwertigkeitsfeststellung begleitet ausländische Fachkräfte durch das weitere Arbeitsleben und beeinflusst die Erwerbsbiographie positiv.“
Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse, die mit einem IHK-Beruf verglichen werden. Seit 2012 führt die Körperschaft des öffentlichen Rechts Anerkennungsverfahren nach dem BQFG zentral für 76 Mitglieds-IHKs durch und gewährleistet so eine einheitliche Entscheidungspraxis.