Erste IHK-zertifizierte Verwalter von Wohnungseigentum - Experten als Prüfer gesucht
100 Absolventen haben in diesem Jahr vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main die Prüfung zum IHK-zertifizierten Verwalter absolviert - mit einer Bestehensquote von mehr als 90 Prozent. “Die Teilnehmenden haben nachgewiesen, dass sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen, wie es das Wohnungseigentumsgesetz fordert und dürfen sich nun als zertifizierte Verwalter bezeichnen”, erläutert Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main.
Die IHK Frankfurt am Main bietet die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als eine der ersten Industrie- und Handelskammern in Deutschland an. Grundlage für die Prüfung ist der im März 2022 veröffentlichte Rahmenplan, in dem der DIHK gemeinsam mit einem Expertengremium und drei Fachverbänden der Immobilienwirtschaft die Lernziele auf Basis der Verordnung zusammengefasst hat. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an das Berufsbild des Verwalters wurde die Zertifizierung seinerzeit in die Reform mit aufgenommen.
“Natürlich ist die Zertifizierung für die betroffenen Verwalter zunächst ein zusätzlicher Aufwand”, so Caspar weiter. “Jedoch wird durch die gesetzlich verankerte bundeseinheitliche IHK-Prüfung das Berufsbild des Verwalters qualitätsgesichert und vereinheitlicht. In Summe wird durch die Zertifizierung die Verantwortung der Verwalter offiziell anerkannt und das Berufsbild gestärkt.”
Im Jahr 2021 waren in Hessen mehr als 3.300 aktive WEG-Verwaltungen und somit rund 8.000 Verwalterinnen und Verwalter in den Industrie- und Handelskammern registriert. Um den Zustrom an Prüflingen zu bewältigen, sucht die IHK Frankfurt am Main daher weiterhin Experten aus der Branche, die Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in den IHK-Prüfungsausschüssen haben. "Um eine hohe Prüfungsqualität und Praxisnähe der IHK-Prüfung auch in diesem Bereich zu gewährleisten, appellieren wir an die Unternehmen aus der Immobilienbranche, auch im Sinne der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, jetzt Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung zu stellen”, setzt Caspar auf die Mitwirkung der Branche. Interessierte Personen können sich an die IHK Frankfurt am Main wenden: Ute Pointke, E-Mail: u.pointke@frankfurt-main.ihk.de
Ab dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer nach § 26 a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundsätzlich Anspruch darauf, dass ein IHK-qualifizierter Verwalter bestellt wird.
Eine Ausnahme bei der Pflicht zu Bestellung eines zertifizierten Verwalters sieht das WEG vor, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt. Immobilienkaufleute, Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Immobilienfachwirte sowie Absolventen eines Hochschulstudiums dürfen sich als “zertifizierten Verwalter” bezeichnen, ohne dass eine Prüfung abgelegt werden muss. Weitere Informationen zu den geltenden Rechtsverordnungen sowie den Ausnahmen: https://www.frankfurt-main.ihk.de/branchenthemen/bau-und-immobilienwirtschaft/brancheninfos-beratungsangebote/ihk-zertifizierung-fuer-wohnimmobilienverwalter-5326556