Gewerbesteuerumfrage: Senkung der Hebesätze nicht in Sicht


18. Februar
Drei Kommunen verzeichnen Erhöhungen der Hebesätze der Gewerbesteuer bzw. der Grundsteuer B. Dies ergab die jährliche Anfrage der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Bei der Gewerbesteuer wird es für die Unternehmen in Grävenwiesbach (380 Prozent), Schwalbach a. Ts (360 Prozent) sowie Steinbach (380 Prozent) teurer. Alle drei Kommunen heben ihren Gewerbesteuerhebesatz um jeweils 10 Prozentpunkte an. Spitzenreiter bei der Gewerbesteuer im IHK-Bezirk bleiben neben Frankfurt (460 Prozent), Oberursel (410 Prozent), gefolgt von Flörsheim (395) sowie Bad Homburg (385). In Eschborn ist der Satz mit 330 Prozent wie in der Vergangenheit am niedrigsten.
In den vergangenen Jahren hat sich die Steuerbelastung der Unternehmen im IHK-Bezirk deutlich erhöht. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im IHK-Bezirk ist seit 2010 von 314 Prozent auf 373 Prozent in 2022 angestiegen. Steinbach ist eine von zwei Kommunen, die neben der Gewerbesteuer auch die Grundsteuer A und die Grundsteuer B erhöhen. Der Hebesatz wächst bei der Grundsteuer von bisher 650 auf jeweils 700 Prozent. Bereits im letzten Jahr erhöhte Neu-Anspach rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Grundsteuer B auf 758 Prozent und löste damit Oberursel (750 Prozent) als Spitzenreiter ab. Am niedrigsten ist der Satz auch hier in Eschborn mit 140 Prozent. Die Grundsteuer B, die für alle Grundstücke mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhoben wird, belastet neben Unternehmen auch Hauseigentümer und Mieter. „Damit tragen die Kommunen zu einer weiteren Kostensteigerung auf dem Mietmarkt insbesondere auch auf dem Mietwohnungsmarkt bei. Für Unternehmen bedeutet dies einen gravierenden Standortnachteil im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte“, mahnt Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main.
Die Kommunen begründen die Erhöhungen bzw. zum Teil sehr hohen Hebesätze überwiegend damit, dass sie für einen ausgeglichenen Haushalt und damit einer Stärkung der Selbstverwaltung notwendig seien. Hohe Hebesätze verschlechterten die Standortbedingungen in den betreffenden Kommunen, behinderten Unternehmensansiedlungen und begünstigten Abwanderungen, so Caspar. „Auch im dritten Jahr der Corona-Pandemie ist die Liquiditäts- und Ertragslage vieler Unternehmen äußerst angespannt“, so der IHK-Präsident. Umso bedauerlicher sei es, dass Steuersenkungspotenziale, wie seit Jahren von der IHK Frankfurt am Main gefordert, nicht genutzt werden, um so die Unternehmen im IHK Bezirk nachhaltig zu entlasten.
Wie bereits in den vergangenen Jahren plant keine der 25 Kommunen im Bezirk der IHK Frankfurt am Main (Stadt Frankfurt, Hochtaunus- und Main-Taunus-Kreis mit Ausnahme von Hochheim) für 2022 eine Senkung des Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuer-Hebesatzes. Die IHK-Frankfurt am Main habe hingegen ihre Beitragssätze gesenkt, um in schwierigen Zeiten einen kleinen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen zu leisten.