Industriepark Höchst Süd: IHK unterstützt Bebauungsplanverfahren


18. Februar
Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) ist der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans für den Industriepark Höchst Süd, der in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorliegt, ein wichtiges Zeichen für die Gewerbeflächenentwicklung in Frankfurt. „Durch den Bebauungsplan ergeben sich industrielle Entwicklungspotenziale für den Bestand sowie Möglichkeiten zur Neuansiedlung von Unternehmen“, so Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main. „Die Industrie leistet mit ihrem Beitrag zu den Gewerbesteuern eine wesentliche Grundlage für eine stabile und ausgeglichene wirtschaftliche Entwicklung. Es gibt einen klaren Flächenbedarf der Industrie und die Notwendigkeit eines neuen Gewerbegebietes in der Stadt.“
Vielerorts ist in der Stadt ein Heranrücken von Wohnungsbauprojekten an das Gewerbe zu beobachten – verbunden mit Konfliktlagen auf immissionsschutzrechtlicher Ebene. Industrieparks erlauben durch ihren Abstand zu störempfindlichen Nutzungen eine weitgehend uneingeschränkte industrielle Nutzung. Das im März 2021 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) weist das Gebiet des Industrieparks Höchst Süd als Industriepark für emittierendes Gewerbe aus. Auch das räumlich-funktionale Entwicklungskonzept des im Januar 2016 beschlossenen Masterplans Industrie stellt diese Fläche als Industrieparkfläche mit Präferenz für industrieparkaffines Gewerbe dar.