Rechtsausschuss: Gesetzgebung mitgestalten
Der Rechtsausschuss der IHK Frankfurt befasst sich mit allen wirtschaftsrelevanten Rechtsgebieten. Derzeit wirken Juristen aus Unternehmen verschiedener Größen der Bereiche Finanzdienstleistungen, Industrie, Konsumgüter, Luftverkehr, Medizintechnik, Immobilienwirtschaft, Verlagswesen, Bildungswirtschaft und Versicherungen im Ausschuss mit.
Damit wird den Bedürfnissen der unterschiedlichen Wirtschaftszweige und Unternehmensgrößen Rechnung getragen. Der Ausschuss identifiziert für die Unternehmen rechtlich kritische Sachverhalte und beteiligt sich über die IHK-Organisation an Gesetzgebungsverfahren. So haben die Unternehmen die Möglichkeit, auf staatliche Maßnahmen und Planungen Einfluss zu nehmen und der Stimme der Wirtschaft Gehör zu verschaffen.
Zuletzt waren dies: Ausweitung des Unterlassungsklagen-Gesetzes und des UWG auf das Arbeitsrecht, das Lieferkettengesetz sowie aktuelle Fragen zur Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und zur Cyberkriminalität. Aber auch mit dem Bürokratieabbau - insbesondere dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz - hat sich der Rechtsausschuss beschäftigt.
Dabei wird die Arbeit des Ausschusses zunehmend von der Rechts- und Verbraucherschutzpolitik der EU bestimmt, die entweder als Verordnungen unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten oder als Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Die Umsetzungspraxis und Auslegung der Datenschutzgrundverordnung ist beispielsweise ein Thema, das den Rechtsausschuss immer wieder beschäftigt. Die IHK Frankfurt fordert, dass der Datenschutz nicht zu überzogenen Anforderungen an die Unternehmen führen darf. So hat die IHK Frankfurt beispielsweise die Erhöhung des Schwellenwertes für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten regelmäßig gefordert. Die Erhöhung erfolgte mit dem zweiten Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz.
Auch das Kartellrecht bleibt ein wichtiges Thema für den Rechtausschuss. In jüngster Zeit hat es erneut eine Reihe von Änderungen und Neuregelungen im deutschen und EU-Kartellrecht gegeben, auf die sich auch mittelständische Unternehmen einstellen müssen. Die Neuregelungen betreffen insbesondere den Vertrieb und andere „Vertikalvereinbarungen“, den Informationsaustausch und Kooperationen mit Wettbewerbern, die Marktmacht der großen Digitalplattformen sowie schärfere Regelungen und stärkere Eingriffsbefugnisse für das Bundeskartellamt im Rahmen der 11. GWB-Novelle.
So ist die Vorteilsabschöpfung nach Kartellrechtsverstößen vereinfacht worden. Nach der gesetzlichen Vermutung beträgt der abschöpfbare wirtschaftliche Vorteil aus einem Kartellrechtsverstoß mindestens 1 Prozent des mit den kartellbefangenen Produkten im Inland erzielten Umsatzes. Diese gesetzliche Vermutung ist zwar widerlegbar, aber nur durch den Nachweis, dass ein (weltweiter) Konzerngewinn in dieser Höhe nicht erzielt wurde. Im Übrigen kann die Kartellbehörde - wie bisher - die Höhe des Vorteils schätzen, wobei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht. Die Höhe der Abschöpfung ist auf 10 % des Gesamtumsatzes des Vorjahres begrenzt.
Neben diesen wirtschaftlichen Aufgaben versteht sich der Rechtsausschuss auch als Netzwerk, das den gegenseitigen Erfahrungs- und Informationsaustausch fördert.