Steuerausschuss: Einer für alle
Der Steuerausschuss der IHK Frankfurt ist kein klassischer Branchenausschuss. Vielmehr setzt er sich aus allen Branchen zusammen. Seine Mitglieder engagieren sich auf vielen Ebenen für die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen aller Größen.
Zu den Sitzungen des Steuerausschusses werden Politiker, Vertreter der Bundes-, Landes- und kommunalen Finanzverwaltung sowie der OECD, der EU-Kommission und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) als Gäste eingeladen. Mit diesen erörtern die Mitglieder des Ausschusses insbesondere (geplante) steuerliche Regelungen, welche die Wirtschaft belasten (würden). Gleichzeitig zeigt das Gremium auch Möglichkeiten auf, wie Belastungen für Unternehmen vermieden oder abgemildert werden können.
So diskutierte der Steuerausschuss zuletzt zum Beispiel mit dem Abteilungsleiter für Internationales Steuerrecht des Bundesfinanzministeriums, Martin Kreienbaum, über die Neuordnung der internationalen Besteuerung von Unternehmen. Im Jahr 2023 soll eine neue globale Mindeststeuer für Unternehmen in Höhe von 15 Prozent eingeführt werden (Säule 2 des OECD-Vorhabens). Vorgesehen ist auch eine Neuverteilung von Steuerrechten zwischen den Staaten der Welt (Säule 1 des OECD-Vorhabens).
Aktuell stehen insbesondere Themen wie eine deutliche Vereinfachung des Steuerrechts, die Beseitigung der Kostenbesteuerung bei der Gewerbesteuer sowie eine zeitnahe Betriebsprüfung und damit zusammenhängend eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Fokus der Ausschussarbeit. Zudem wirken die Mitglieder des Ausschusses an steuerpolitischen Positions- und Forderungspapieren der IHK-Organisation mit. In der Folge gilt es, die Landes- und Bundesregierung zu überzeugen, möglichst viele dieser Forderungen umzusetzen.
Ein anderes Thema, das regelmäßig auf der Agenda des Steuerausschusses steht, sind die Kommunalfinanzen. Hier geht es insbesondere um die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Frankfurt. Nicht zuletzt aufgrund der ständigen gemeinsamen Interventionen des Ausschusses, zusammen mit anderen IHK-Gremien, konnte zumindest bis heute bewirkt werden, dass eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in Frankfurt nicht vorgesehen ist. Eine Senkung des Hebesatzes unter die geltenden 460 Prozent wäre dem Wirtschaftsstandort Frankfurt hingegen förderlich. Dennoch könnte letztlich nur eine vollständige Neuregelung der Kommunalfinanzierung dazu führen, dass die Städte und Gemeinden nachhaltig finanziert und gleichzeitig Unternehmen nicht unangemessen und ohne Berücksichtigung ihrer Ertragssituation belastet werden.
Mitglieder des Ausschusses führen auch regelmäßig Gespräche mit der Finanzverwaltung auf Ebene des Hessischen Finanzministeriums, der Oberfinanzdirektion und der Finanzämter. Zudem tauscht sich der Ausschuss mit anderen Verbänden und Institutionen aus.
Nicht nur in Gesprächen mit Politik und Verwaltung vertritt der Ausschuss die Interessen der Wirtschaft, sondern auch in schriftlichen Stellungnahmen der IHK, zum Beispiel zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Mitglieder des Ausschusses wirken auch in anderen Ausschüssen und Arbeitskreisen mit, so beim Hessischen Finanzministerium sowie beim DIHK.
Diese Aktivitäten entfaltet der Steuerausschuss der IHK Frankfurt schon seit einigen Jahrzehnten. Gegenwärtig gehören ihm 22 Steuerfachleute aus verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen an: Banken, Industrie, Technologie, Kommunikation, Konsumgüter, Leasing, Pharmazie, Gesundheit, Rohstoffe, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Vermögensberatung und -verwaltung, Verkehr sowie Versicherungen. Zusätzlich werden Steuerfachleute von weiteren namhaften Unternehmen aus dem Frankfurter Raum und auch aus anderen IHK-Bezirken als ständige Gäste zu den Sitzungen eingeladen. Diese breit gefächerte Zusammensetzung gewährleistet, dass die unterschiedlichen Belange aller Wirtschaftszweige und Betriebsgrößen berücksichtigt werden.
Autor:
Dr. Götz Weitbrecht
Vorsitzender, Steuerausschuss, IHK Frankfurt
Vorsitzender, Steuerausschuss, IHK Frankfurt