Was bedeutet "Export über den Ladentisch" bzw. "Ausfuhr im nicht-kommerziellen Reiseverkehr"?
Der sogenannte "Export über den Ladentisch", ist unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Das verkaufende Unternehmen in Deutschland kann Drittlandskäufern einen Preisnachlass in Höhe der Umsatzsteuer anbieten. Voraussetzungen: Der Käufer ist im Drittlandsgebiet ansässig, die Ware wird innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittland ausgeführt und der Wert der Ware inkl. Umsatzsteuer übersteigt 50 Euro. Die erworbene Ware muss für den privaten Bedarf des Käufers bestimmt sein.